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Darf ein Fotograf Auftragsfotos zur Eigenwerbung nutzen?

Oft möchte ein Fotograf in Kundenauftrag entstandene Bilder als Referenzen in seiner eigenen Werbung in Broschüren oder auch im Internet benutzen. Hier stellt sich die Frage, ob eine solche Zweitverwertung einer Genehmigung des Auftraggebers und unter Umständen auch der abgebildeten Person bedarf.Die Nutzung von Auftragsfotos zur Eigenwerbung ist zunächst einmal ein legitimes Interesse des Fotografen. Allerdings können hier Rechte Dritter entgegenstehen. Ist eine Person abgebildet, so steht ihr das Recht am Eigenen Bild zu. Die Nutzung zu einem anderen, als dem vertraglich vereinbarten, Zweck ist hier untersagt. Die Nutzung als Referenz bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung der abgelichteten Person Weiterlesen

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