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Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags
Begründet ein Mitarbeiter mit dem Unternehmen, in welchem er als Arbeitnehmer tätig ist, einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, so ist das bislang bestehende Arbeitsverhältnis durch diesen Vertrag als einvernehmlich beendet anzusehen. In dem schriftlichen Geschäftsführerdiensvertrag ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juli 2007 gleichzeitig ein formwahrender Auflösungsvertrag zu sehen. Damit entschied das Bundesarbeitsgericht gegen die denkbare Möglichkeit, dass das Arbeitsverhältnis neben dem Geschäftsführerdienstverhältnis ruhend fortbesteht und nach dessen Beendigung wieder auflebt. (BAG, Urteil vom 19.07.2007, AZ 6 AZR 774/06)









