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Buchhändler werden massenhaft abgemahnt
Seit heute erschüttert offenbar eine neue Abmahnwelle die deutsche Buchszene. Wie wir erfahren haben, sind zahlreiche Buchhändler abgemahnt worden, weil sie Werke angeboten haben, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen. Die Bücher sind teilweise über 20 Jahre alt. Den Buchhändlern wird von einem Konkurrenten aus Bonn der Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vorgeworfen.
Betroffen sind neben Händlern, die ihre Bücher auf der Plattform www.booklooker.de anbieten offenbar auch Händler, die ihre Bücher auf www.zvab.com anpreisen. Derzeit prüfen wir, inwiefern die Abmahnungen berechtigt sind. Es liegt hier der Verdacht nahe, dass es sich um unzulässige Massenabmahnungen handelt. Auch der angesetzte Streitwert von 15.000,00 € ist zu überprüfen. Ganz offenbar sind auch Privatpersonen abgemahnt worden. Dies verwundert, da sich die Abmahnung auf Normen aus dem Wettbewerbsrecht stützt. Auf dieser Grundlage können Privatpersonen aber gerade nicht abgemahnt werden.









