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OLG Hamburg setzt Streitwert in Verfahren gegen abgemahnten Antiquar wegen Urheberrechtsverletzung auf € 7.000,00 fest.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Antiquar hatte zwei gebrauchte Bildbänder („Energieeffizientes Bauen, Architektur, Technik und Ökologie”) über das Internet zum Verkauf angeboten. Nach Veröffentlichung seines Angebotes wurde er vom Antragsteller abgemahnt, da sich in den Bildbändern urheberrechtlich geschützte Bilder befanden, die widerrechtlich dort abgedruckt waren.
Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Antiquar gab dieser eine Unterlassungserklärung ab. Anschließend stritten die Parteien über den Streitwert der Angelegenheit, da der Senat weder den ursprünglichen Streitwert in Höhe von € 70.000,00 noch die im Nichtabhilfebeschluss (€ 21.000,00) zum Ausdruck gekommene Auffassung des Landgerichts zur Streitwerthöhe teilte.









