Alle Artikel mit dem Tag "Anschluss"
OLG Köln: Ehefrau haftet nicht für Filesharing Aktivitäten ihres Ehemannes (6 U 239 – 11)
Das OLG Köln hat mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil (hier im Volltext zu finden) über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11). Da die Frage nach Ansicht der Kölner Richter grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Revision zum BGH zugelassen. Weiterlesen
BGH: Keine Sperrung des Handy-Anschlusses wegen offener Forderung in Höhe von 15,50 €
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, nach der ein Mobilfunk-Anbieter bereits bei einem Zahlungsrückstand in Höhe von 15,50 € den Handy-Anschluss sperren durfte. Diese Entscheidung ist zu begrüßen, weil dies eine gravierende Maßnahme darstellt. Zudem dürfen Handy-Kunden nicht schlechter behandelt werden als die Inhaber eines Festnetz-Anschlusses.
BGH: Provider darf nicht ohne Weiteres die IP-Adresse seiner Kunden speichern
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Provider nicht nach eigenem Gutdünken die dynamischen IP-Adressen seiner Kunden speichern darf. Vielmehr ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dieses Urteil ist auch für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen von großer Bedeutung.
Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN!
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE weist auf ein vielleicht richtungweisendes Urteil des Landgericht Frankfurt am Main hin. Im Urteil hat das Landgericht entschieden, dass Hotels nicht für Filesharing-Vergehen haften müssen, die von den Gästen im Hotel-eigenen WLAN begangen wurden. Voraussetzung dafür ist, dass das WLAN gesichert ist und die Gäste über die gesetzlichen Richtlinien zur Nutzung informiert wurden.
Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erwirkt Grundsatzentscheidung zur vorbeugenden Unterlassungserklärung beim Filesharing
Nach dem illegalen Herunterladen und Verbreiten von Musik über Tauschbörsen im Internet kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung den Anschlussinhaber vor weiteren Abmahnungen durch die Musikindustrie bewahren. Von daher ist eine von unserer Kanzlei erwirkte Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln von großer Bedeutung. Die Richter haben darin festgestellt, dass eine solche Erklärung normalerweise zulässig ist. Hinsichtlich der verwendeten Formulierungen werden allerdings strenge Anforderungen gestellt.









