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OLG Hamm: Widerrufsbelehrung muss auf aktuell geltende Gesetze verweisen
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 13.10.2011 (Az.: I-4 U 99/11) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die auf eine nicht mehr existierende Paragraphenkette (wie z.B. Paragraphen der BGB-InfoV) verweist, wettbewerbswidrig ist und daher abgemahnt werden kann.









