Alle Artikel mit dem Tag "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz"
Arbeitgeber dürfen sich nicht vor der Einstellung von schwerbehinderten Bewerbern drücken
Auch private Arbeitgeber müssen nach § 81 Abs. 1 SGB IX rechtzeitig genug prüfen, ob sie auf einem Arbeitsplatz schwerbehinderte Menschen beschäftigen können. In diesem Fall müssen sie das der zuständigen Agentur für Arbeit mitteilen. Ansonsten steht einem abgewiesenen schwerbehinderten Bewerber gewöhnlich eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu. Das gilt auch dann, wenn er sich nicht rechtzeitig geoutet hat. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.
OLG Karlsruhe: Firma muss 13.000 Euro wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung in Stellenanzeige zahlen
Eine falsch gewählte Formulierung in einer Stellenanzeige kann für ein Unternehmen unangenehme Folgen haben. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe. In der Anzeige stand: „Geschäftsführer gesucht“. Dadurch fühle sich eine Bewerberin diskriminiert-und klagte mit Erfolg. Dies gilt übrigens auch bei gewöhnlichen Arbeitnehmern.
ArbG Hamburg: Frage nach der Anrede und dem Alter eines Bewerbers ist keine Diskriminierung
Arbeitgeber dürfen nicht wegen ganz alltäglicher Fragen in einem Online-Bewerbungsformular wegen angeblicher Diskriminierung an den Pranger gestellt werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg.
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BAG: Arbeitnehmer dürfen zur Teilnahme an einem Sprachkurs aufgefordert werden
Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter normalerweise zur Teilnahme an einem Sprachkurs auffordern, wenn der Arbeitnehmer die vermittelten Kenntnisse der deutschen – oder auch einer Fremdsprache – am Arbeitsplatz benötigt. Hierin liegt keine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Bundesarbeitsgericht: Altersgrenze in Tarifvertrag der Lufthansa ist unzulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die in diesem Tarifvertrag festgelegte Altersgrenze für die Einstellung von Piloten rechtswidrig ist.
ArbG Köln: Nicht nur Männer dürfen zum Tragen einer Piloten Mütze verpflichtet werden
Das Arbeitsgericht Köln hat klargestellt, dass ein Pilot wegen der Einseitigkeit dieser Regelung – und der damit verbundenen Diskriminierung – das Tragen seiner Cockpit Mütze auf dem Flughafengelände verweigern durfte.
BAG zur Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer durch niedrigere Abfindung im Sozialplan
Dürfen die Regelungen in einem Sozialplan eine niedrigere Abfindung für jüngere Arbeitnehmer beim Verlust ihres Arbeitsplatzes vorsehen? Hiermit hat sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt. Aus der Entscheidung ergibt sich, dass eine Staffelung nach Altersgruppen normalerweise zulässig ist. Allerdings brauchen sich jüngere Arbeitnehmer keine unangemessenen Abschläge gefallen zu lassen.
ArbG Düsseldorf: Arbeitgeber braucht keinen Schadenersatz wegen falscher Anrede in Bewerbungsabsage zahlen
Aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Düsseldorf ergibt sich, dass die Anrede einer ausländischen Bewerbererin mit dem falschen Geschlecht in einer Absage noch keine schadenersatzpflichtige Diskriminierung darstellt. Ein lebensnahes Urteil, weil dem Arbeitgeber hier schnell mal ein Schreibfehler unterlaufen kann.
Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union: Stellenbewerber abgelehnt – Auskunftsanspruch gegenüber Arbeitgeber?
 Im vorliegenden Fall klagte eine 1961 in Russland geborene Bewerberin auf Entschädigung. Sie behauptete einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 2006 hatte sich die Klägerin bei der Beklagten auf eine ausgeschrieben Stelle als Softwareentwickleri/in beworben. Sie erhielt jedoch eine Absage von der Beklagten. Auskunft seitens der Beklagten, ob ein anderer Bewerber die Stelle erhalten habe und ggf. welche Kriterien für eine solche Entscheidung maßgeblich gewesen seien, erhielt die Klägerin nicht. Die Klägerin behauptete, dass ihre Bewerbung von der Beklagten bewusst benachteiligend bearbeitet worden sei, denn sie entspreche exakt den von der Beklagten in der Stellenausschreibung geforderten Anforderungen. Objektiv betrachtet gebe es keinen geeigneteren Bewerber. Lediglich aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Herkunft sei sie von der Beklagten nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Dies stelle eine Diskriminierung dar und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).









