Alle Artikel mit dem Tag "AGB"
Serie zu Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke (Teil 6) – Fazit
Social Media Policys – Teil 6: Fazit
Im Rahmen unserer Serie zu den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen in sozialen Netzwerken haben wir die AGB der fünf wichtigsten und bekanntesten Netzwerke genauer unter die Lupe genommen: Facebook, Google+, Youtube, Twitter und Xing.
Dieser abschließende Vergleich soll aufzeigen, welche Netzwerke die meisten Defizite im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit ihrer Nutzungsbedingungen aufweisen und welche sich einer rechtskonformen Lösung annähern.
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Serie zu Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke (Teil 5) – XING
Social Media Policys – Teil 5: XING
Nur wenige Nutzer sozialer Netzwerke setzen sich mit den dort geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen auseinander. Deshalb haben wir einige AGB‘s der bekanntesten und beliebtesten Netzwerke genauer unter die Lupe genommen. In dieser Folge unserer Serie beschäftigen wir uns mit dem Business- und Karrierenetzwerk XING.
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LG Bonn: Telekom muss bei VDSL Internet-Flatrate auf Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit hinweisen
Wer als Provider eine Flatrate für VDSL-Anschlüsse anbietet, muss den Kunden deutlich genug auf die Drosselung des übertragenen Datenvolumens ab einem bestimmten Transfervolumen aufmerksam machen. Er darf den Hinweis nicht in einer AGB-Klausel verstecken. Ansonsten handelt es sich um irreführende Werbung. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Verbraucherschützer knüpfen sich Rechtsschutzversicherungen vor
Rechtsschutzversicherungen ermitteln in ihrer Werbung gerne den Eindruck, dass man bei einem Abschluss im Falle eines Rechtsstreits umfassend geschützt ist. Doch hier sollten Verbraucher vorsichtig sein. Denn viele Versicherer halten sich durch eine unscheinbare Klausel in Kleingedruckten gerne ein Hintertürchen offen-durch die der Versicherungsschutz schnell auf dem Spiel steht. Aus diesem Grunde gehen Verbraucherschützer dagegen zu Recht gerichtlich vor.
LG Hannover: Glücksspiel-Anbieter darf Rechtsweg durch AGB-Klausel ausschließen
Aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hannover ergibt sich, dass Veranstalter von Glücksspielen eine entsprechende Klausel prinzipiell verwenden dürfen. Was Sie als Anbieter dabei zu beachten haben.
BAG: Auch ein befristeter Arbeitsvertrag kann womöglich gekündigt werden
Auch ein befristetes Arbeitsverhältnis kann ordentlich gekündigt werden, wenn die Parteien dies vereinbart haben-was in der Praxis häufig vorkommt. Ob eine wirksame Vereinbarung vorlag, war allerdings im vorliegenden Fall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer streitig. Der Mitarbeiter berief sich darauf, dass eine Klausel unklar sei.
LG Hamburg: Onlinehändler darf Kunden um Rücksendung in der Originalverpackung bitten
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine derartige Klausel zulässig ist. Als Betreiber von einem Onlineshop sollten Sie dennoch vorsichtig sein, damit Sie nicht in eine teure Abmahnfalle geraten.Â
Social Media und Recht (Teil 7) – Haftungsfallen bei Twitter
Social Media und Recht (Teil 7) – Haftungsfallen bei Twitter
Die Verbreitung von Inhalten über das Social Web birgt – sowohl für Unternehmen als auch bei einer Nutzung im privaten Bereich – rechtliche Risiken. Diese Fallstricke soll diese Serie aufzeigen, um unliebsame Folgen von Rechtsverstößen zu vermeiden.
Social Media und Recht (Teil 6) – Rechtliche Probleme bei Verkauf eines Twitter-Accounts
Social Media und Recht (Teil 6) – Rechtliche Probleme bei Verkauf eines Twitter-Accounts
Die Verbreitung von Inhalten über das Social Web birgt – sowohl für Unternehmen als auch bei einer Nutzung im privaten Bereich – rechtliche Risiken. Diese Fallstricke soll diese Serie aufzeigen, um unliebsame Folgen von Rechtsverstößen zu vermeiden.
Social Media und Recht (Teil 5) – Twitpic: „Verkauf“ von Nutzerbildern
Social Media und Recht (Teil 5) – Twitpic: „Verkauf“ von Nutzerbildern
Die Verbreitung von Inhalten über das Social Web birgt – sowohl für Unternehmen als auch bei einer Nutzung im privaten Bereich – rechtliche Risiken. Diese Fallstricke soll diese Serie aufzeigen, um unliebsame Folgen von Rechtsverstößen zu vermeiden.









