Alle Artikel mit dem Tag "AGB Klausel"

Was Betreiber eines Online-Shops beachten sollten

Inhaber eines Online-Shops haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie einen Vertrag mit ihren Kunden abschließen. Diese haben jeweils Ihre Vorzüge und Nachteile. Was Sie als Anbieter bei dem Formulieren der Klauseln in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten sollten, damit es zu keiner kostspieligen Abmahnung kommt. Weiterlesen

Online-Handel: Vorsicht vor unwirksamen AGB-Klauseln


Gerade AGB-Klauseln stellen im Online-Handel ein beliebtes Angriffsziel für die abmahnfreudige Konkurrenz dar. Denn gerne werden für den Online-Händler vorteilhafte Klauseln verwendet, die aber einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Weiterlesen

AGB-Klausel über Pauschalhonorar für freiberufliche Fotografen ist unzulässig

Das Kammergericht Berlin entschied Ende März, dass eine pauschale Regelung des Honorars in den AGB gegenüber einem freien Journalisten nur dann wirksam ist, wenn eine angemessene Beteiligung an dem Gesamtertrag der Nutzung gewährleistet wird. Weiterlesen

OLG Schleswig: AGB-Klausel „Sperrung des Mobilfunkzugangs ab Zahlungsverzug von 1 Cent” unwirksam

 Das OLG Schleswig hat sich mit Beschluss vom 14.05.2009 (AZ: 6 U 41/08) zur Wirksamkeit verschiedener AGB-Klauseln eines Telekommunikationsanbieters geäußert. Dabei stellte das Gericht fest, dass eine AGB-Klausel, welche besagt, dass der Verwender im Falle von Vertragsänderungen von der Zustimmung des Vertragspartners ausgehe, sofern dieser der Änderung nicht widerspräche, unwirksam ist. Eine solche fingierte Zustimmung stelle eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers da, weil sie es dem Verwender ermögliche, Vertragsänderungen durchzusetzen, die eigentlich eines Änderungsvertrages bedürften. Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners stellten zudem solche Klauseln dar, die eine Sperrung des Zugangs zum Mobilfunknetz bereits für den Fall eines Zahlungsverzuges des Kunden von 1 Cent ermöglichen würden. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen könne.

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LG Kiel: Kein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen

 Das Landgericht Kiel hat in seinem Urteil vom 25.03.2009 (Az.: 5 O 206/08) entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkunternehmens, die den Zeitpunkt des Verlustes des Widerrufrechtes vorverlagert, unwirksam ist.Die Klausel besagte: „Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn … mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerspruchsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat, z.B. unter Nutzung der … SIM-Karte die Mobilfunkdienstleister der … in Anspruch nimmt oder einen Antrag auf Rufnummermitnahme stellt…” Nach Ansicht der Kieler Richter ist eine solche Klausel mit der gesetzlichen Regelung des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB a.F. nicht mehr vereinbar. Sie ist demnach nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unzulässig und somit unwirksam. Nach § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB a.F. erlischt bei einer Dienstleistung im Rahmen eines Fernabsatzvertrages das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor dem Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher selbst veranlasst hat. Der Antrag des Kunden auf Rufnummermitnahme stelle jedoch noch nicht den Beginn der Ausführung einer Dienstleistung im Sinne dieser Vorschrift dar.

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