Alle Artikel mit dem Tag "AG Hamburg"
Achtung Onlinehändler: Widerrufsrecht erlischt nicht bei unzureichender Widerrufsbelehrung
Die Rechtsprechung stellt an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Onlineshop hohe Anforderungen. Bereits kleine Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung haben schnell zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist für Kunden gar nicht erst an zu laufen beginnt. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg-Wandsbek.
AG Hamburg: Kunde muss vor Handy-Kostenfalle durch GPRS-Verbindung gewarnt werden
Schon so mancher Kunde hat erlebt, dass sich sein Handy unbemerkt eine Internet-Verbindung über GPRS aufgebaut hat. Wenn Sie hierüber nicht vom Mobilfunkhersteller aufgeklärt wurden, brauchen Sie womöglich nicht Ihre Rechnung zu bezahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg.
AG Hamburg: Anschlussinhaber mit ungesichertem WLAN-Router muss unbegrenzt alle Abmahnkosten tragen
Inhaber eines Internetanschlusses müssen darauf achten, dass ihr WLAN-Router hinreichend gesichert ist. Wer noch nicht mal eine Verschlüsselung verwendet, für den wird es teuer. Er muss damit rechnen, dass er bereits bei dem illegalen Verbreiten eines einzelnen Musikstückes durch Dritte unbegrenzt die Höhe der Abmahnkosten erstatten muss. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg.
Marions Kochbuch bleibt wieder auf Abmahnkosten sitzen
Erneut hat das AG Hamburg entschieden (Urt. v. 10.02.2009 – Az.: 36a C 171/08), dass der Fotograf von Marions Kochbuch auf den Ersatz seiner Abmahnkosten keinen Anspruch hat.
Zwar bekam der Kläger in der Sache Recht und einen Anspruch auf Schadensersatz für die urheberrechtswidrige Verwendung eines Bildes zugesprochen.









