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Widerruf eines Einkaufs nach dem Fernabsatzgesetz – trotz Aufsuchen des Ladenlokals möglich?
Verbraucher können einen Kauf übers Internet auch dann nach dem Fernabsatzgesetz widerrufen, wenn sich zuvor im Geschäft nur unverbindlich umgesehen haben. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main klargestellt.









