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DigiProtect & Kornmeier setzen neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nur einem Album durch

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH hat gemeinsam mit der Kanzlei Kornmeier vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf offenbar von dem seit dem 01.09.2008 geltenden Auskunftsanspruch (§ 101 Abs. 9 UrhG) Gebrauch gemacht. Einer aktuellen Pressemitteilung zufolge haben die beiden Gerichte ein gewerbliches Ausmaß bereits beim Tausch von nur einem Musik-Album angenommen. Die Richter verpflichteten die Deutsche Telekom dazu, gegenüber DigiProtect Auskunft darüber zu erteilen, wer sich hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt. In der Pressemitteilung dazu heißt es:

Die in Frankfurt am Main und Düsseldorf ansässige DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH hat nun als erste Rechteinhaberin vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf einstweilige Anordnungen gegen die Deutsche Telekom AG auf Basis des neuen § 101 Abs. 9 UrhG erwirkt. Die Deutschen Telekom AG ist nun gehalten gegenüber DigiProtect Auskunft zu erteilen, wer sich hinter seitens DigiProtect erfassten Adressdaten verbirgt.„Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gibt uns endlich die Möglichkeit unsere Rechte aktiv selbst durchzusetzen, ohne die Staatsanwaltschaften mit jedem Einzelfall belasten zu müssen“, so Andreas Walter (General Manager von DigiProtect). „Selbstverständlich“, so Walter einschränkend weiter „werden wir aber gegen besonders aktive Urheberrechtsverletzter auch weiterhin strafrechtlich vorgehen.“„Erfreulich an den Entscheidungen der Landgerichte in Köln und Düsseldorf ist“, so DigiProtect Anwalt Dr. Udo Kornmeier, „dass beide Gerichte ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen sind.“ Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wird nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen.Â

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