Alle Artikel mit dem Tag "Abmahnungskosten"
AG Hamburg: Filesharer muss 2.500 Euro Schadensersatz zahlen
Wer über Tauschbörsen im Internet illegal ein urheberrechtlich geschütztes Musikalbum verbreitet, muss mit einer kostspieligen Abmahnung sowie mit der Geltendmachung mit hohen Schadensersatz Forderungen rechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Anzahl der Downloads ungewiss ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg.
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Achtung Onlinehändler: Bitte um Kontaktaufnahme vor Abmahnung auf Webseite kann böse Folgen haben
Sollen Onlinehändler im Impressum ihrer Webseite um vorhergehende Kontaktaufnahme bitten, ehe eine Abmahnung verschickt wird? Dies sollten Sie sich nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm gut überlegen.
AG Hamburg: Filesharer muss 2.250 € Schadenersatz für das Verbreiten eines Musikalbums zahlen
Bereits das illegale Verbreiten von einem einzigen Musikalbum kann eine teure Abmahnung inklusive Schadenersatz zur Folge haben. Das musste ein Anschlussinhaber vom Amtsgericht Hamburg erfahren.
LG München: Keine unsubstantiierte Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Wer eine Abmahnung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung erhalten hat muss auch erfahren, was er eigentlich getan haben soll. Mit pauschalen Behauptungen braucht er sich nicht zu begnügen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes München.
Pay-TV Anbieter Sky mahnt Gastwirte ab
Wer als Inhaber einer Gaststätte seinen Gästen Pay-TV bieten möchte und nur über ein privates Abonnement bei dem Anbieter Sky verfügt, muss mit einer teuren Abmahnung rechnen. Reuige Sünder können allerdings mit einem blauen Auge davonkommen.
Filmproduzent verlangt 2.500,- Euro Schadenersatz für illegales Verbreiten eines Films
Insbesondere das Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Films über eine Tauschbörse im Internet kann zu einer teuren Abmahnung führen. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Hamburg.
LG Berlin: Anschlussinhaber haftet für Filesharing auch bei abgeschaltetem PC
An einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Berlin wird wieder einmal deutlich, dass Internetanschlüsse über eine WLAN -Verbindung unbedingt verschlüsselt werden sollten. Ansonsten machen die Richter mit ihnen bei einer Urheberrechtsverletzung durch Dritte kurzen Prozess.










