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Werbung mit abfotografiertem Buchcover: Eine Urheberrechtsverletzung?
Die Frage, ob die Werbung mit abfotografierten Buchtiteln urheberrechtlich zulässig ist, beschäftigt seit einem Artikel in der aktuellen Ausgabe vom PC-Magazin (06/2008) viele Online-Buchhändler. In dem Beitrag erläutert ein Anwalt aus München Fragen rund um das Thema „Bildrechte“. Unter anderem vertritt der Anwalt die Meinung, dass es nicht erlaubt sei mit dem abfotografierten Buchtitel für den Verkauf eines gebrauchten Buches zu werben. Seiner Meinung nach verstoße diese Werbung gegen das urheberrechtliche Folgerecht aus § 26 UrhG.









