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BVerfG: Bilder dürfen nicht einfach in Online-Archiv eingestellt werden
Bilder von ausgestellten Kunstwerke dürfen nicht zeitlos in ein Online-Archiv eingestellt werden. Ansonsten wird dadurch Urheberrecht verletzt. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Online-Archivare müssen bei der Veröffentlichung von Bildern über eine Kunstausstellung aufpassen!
Wenn angesichts einer Ausstellung ein Beitrag mit Abbildungen von Kunstwerken in ein Online-Archiv eingestellt werden, müssen diese wieder rechtzeitig entfernt werden. Ansonsten können die Rechteinhaber womöglich Schadenersatz wegen einer Verletzung von ihren Urheberrechten verlangen.









