Alle Artikel mit dem Tag "2. Opferrechtsreformgesetz"
Rechte von Urhebern im Strafprozess beschnitten
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen in ihren Urheberrechten verletzte Rechteinhaber künftig nicht mehr als Nebenkläger in Strafprozessen auftreten können. Durch eine Nebenklage kann das Opfer einer in § 395 StPO erwähnten Straftat in einem Strafverfahren als weiterer Ankläger mit eigenen Verfahrensrechten neben dem Staatsanwalt auftreten.









