Was kann als Marke angemeldet werden?
Nach dem Markengesetz sind als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen schutzfähig, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Ob ein Zeichen unter die Schutzfunktion einer Marke gestellt werden kann, lässt sich nur individuell entscheiden. Wir helfen Ihnen gerne!
Verlauf einer Markenanmeldung
- Definierung der Marke und Klassifizierung nach Waren- und Dienstleistungsklasse
- Markenrecherche
- Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Deutsches Patent- und Markenamt prüft Eintragungsfähigkeit der Marke
- Eintragung der Marken
- Markenreservierung bis zu 5 Jahren – danach kann Mitbewerber gegebenenfalls Einwand der Nichtbenutzung geltend machen
- Markenschutz 10 Jahre – Verlängerung möglich
Haben Sie Fragen zur Markenanmeldung. Unser Team um Rechtsanwalt Christian Solmecke hilft Ihnen gerne. – Rufen Sie uns an! 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit)









