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Persönlichkeitsrechte in der Presse

Persönlichkeitsrechte spielen in der Berichterstattung der Presse eine besondere Rolle. Denn dass eine Person öffentlich bekannt ist oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis bekannt wurde, heißt nicht immer, dass sie auch mit der Berichterstattung über sich einverstanden ist. Häufig kollidiert hier das Persönlichkeitsrecht mit den Presserechten sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Sollten Sie sich – entweder als Betroffener oder als Vertreter der Presse – in einem solchen rechtlichen Konflikt befinden, beraten wir Sie gern. 

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Personen unter anderem davor, dass die Presse in unzulässiger Weise über sie berichtet. Es schützt grundsätzlich jeden Teil einer Person, der für sie charakteristisch ist, zum Beispiel ihren Namen, Stimme oder Aussehen, genauso wie ihre Ehre und Privatsphäre. Ursprünglich wurde das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Grundrecht entwickelt und damit als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe konzipiert. Es beeinflusst aber auch zu großen Teilen das Zivilrecht, indem es neben den absoluten Rechten Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum als „sonstiges Recht“ vor Verletzungen durch Dritte schützt. Durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird eine große Bandbreite an Rechten und Lebensbereichen geschützt, auf die jede Person und jedes Unternehmen zurückgreifen kann. 

Link zum YouTube-Video Persönlichkeitsrecht
YouTube-Video: Deine Rechte bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts | WBS – Die Experten

So muss es auch von (Presse-)Unternehmen und Privatpersonen in den sozialen Medien stets beachtet werden. Dennoch haben auch Presseorgane ein erhebliches Interesse daran, ihre ebenfalls grundrechtlich geschützte Arbeit leisten zu können und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Daher wird auch die Pressearbeit durch die Grundrechte aus Art. 5 des Grundgesetzes (GG) geschützt. 

Kommt es zu einer Interessenkollision zwischen den beiden grundrechtlich geschützten Positionen des Persönlichkeitsrechts und des Presserechts, so nimmt die Rechtsprechung regelmäßig eine Interessenabwägung im Einzelfall vor. Dabei haben sich verschiedene Fallgruppen herausgebildet, die eine Beurteilung im Einzelfall handhabbarer machen. 

Was für Fallgruppen es gibt und welche Bereiche genau vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umschlossen werden, können Sie ausführlich auf unserer Webseite nachlesen oder sich direkt an uns persönlich wenden. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen gerne zur Seite, sodass Sie sich in Sachen Persönlichkeitsrechte auf der sicheren Seite wägen können. 

YouTube-Video: Was darf die Presse und wo sind die Grenzen? | WBS - Die Experten
YouTube-Video: Was darf die Presse und wo sind die Grenzen? | WBS – Die Experten

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Privatsphäre schützen

Bei der Presseberichterstattung über prominente Leute kommt es immer darauf an, ob das entsprechende Thema der sogenannten Intim-, der Privat- oder der Sozialsphäre zuzuordnen ist. Denn je öffentlicher ein Mensch wirkt, desto leichter ist die Rechtfertigung der Veröffentlichung persönlicher Informationen über diese Person. Daneben ist aber gleichzeitig zu beachten, dass eine Information, je persönlicher sie ist, auch besonders schutzbedürftig ist. 

Am häufigsten treten Fälle auf, in denen sich Presse- bzw. Meinungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüberstehen, da die Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft einen der elementarsten Eckpunkte darstellt.

Paparazzo fotografiert heimlich Paar

Doch auch diese muss ihre Grenzen haben. So schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Fällen von Belästigung durch Paparazzi, vor falscher Presseberichterstattung vor Indiskretionen und zu tief gehenden Eingriffen in die Privatsphäre einer öffentlichen Person. Denn auch eine Person, deren Privatleben dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit unterlegen ist, muss nicht alles hinnehmen. So wurden zur klareren Abgrenzung der Weite von Eingriffen unterschiedliche Sphären geschaffen, anhand derer beurteilt werden kann, ab wann ein nicht zulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer Person vorliegt: 

  • Die Intimsphäre 
  • Die Privatsphäre
  • Die Sozialsphäre

Wurden Sie selbst in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt? Möchten Sie als Journalist über eine Person berichten und sind unsicher, ob Sie dies dürfen? Nehmen Sie unsere umfassende Beratung zum Thema Privatsphäre und Persönlichkeitsrecht in Anspruch, um sich auf der rechtssicheren Seite zu bewegen. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen gerne Rede und Antwort. 

Verdachtsberichterstattung

Personen, die unter Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, gelten in Deutschland vor dem Gesetz solange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Deshalb ist es gerade für Journalisten und Blogger oft wichtig, den Verdächtigen so lange Anonymität zu gewährleisten, bis ein eindeutiges Ergebnis der Ermittlungen vorliegt. Denn auch, wer sich als Verbrecher entpuppen sollte, ist solange durch sein Persönlichkeitsrecht vor Rufschädigung durch Presseberichterstattungen geschützt, bis seine Schuld bewiesen ist. 

Dem gegenüber steht das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit, über begangene Straftaten und deren Aufklärung auf dem Laufenden gehalten zu werden. Wer aber als Presseorgan die sog. Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern und Abmahnungen rechnen. Bei Fragen rund um das Thema Verdachtsberichterstattung steht Ihnen die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gerne zu einer umfassenden und fachspezifischen Beratung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie sich als Journalist oder Blogger stets auf der rechtssicheren Seite bewegen.

Weitere Informationen zu Persönlichkeitsrechten in der Presse

Privatsphäre schützen

Das Persönlichkeitsrecht kann Personen vor Belästigung durch Paparazzi, falscher Berichterstattung oder zu tief gehenden Eingriffen in ihre Privatsphäre schützen. Hier erfahren Sie, wo die Grenzen des öffentlichen Interesses liegen und wann die Presse über Personen berichten darf.

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Verdachtsberichtserstattung

Personen, die unter Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, gelten in Deutschland vor dem Gesetz solange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Daher muss die Presse bei Berichten über Straftäter besondere Sorgfaltspflichten einhalten.

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