Schalast & Partner Abmahnung
Hilfe bei Abmahnung von Schalast und Partner.
Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare aus Frankfurt am Main vertreten Rechteinhaber der Computerspiele- und Filmindustrie und verschicken in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Film- und Computerspieldateien.
Medien- und Urheberrechtler Christian Solmecke bringt die notwendige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen der Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare mit, um Sie bei Ihrem weiteren Vorgehen zu beraten. Insbesondere das Video zum Thema ist sehenswert.
Video zur Schalast & Partner Abmahnung:
Mandant der Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare:
- DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
Was fordern Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare von Ihnen?
Mit der Abmahnung begehren Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Art der getauschten Datei € 290,00 oder mehr beträgt.
Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:
Seite 1:
Zunächst ergibt sich aus S.1 der Abmahnung, welcher Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel, etc.) vertreten wird, sowie dass eine Rechteinhaberschaft besteht. Anschließend benennen Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes. d.h. wann die Musikdatei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse -die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann- getauscht worden ist.
Ab Seite 2:
Es wird auf S.2 zunächst auf den Hash-Wert der Datei und die ihnen zugewiesene IP-Adresse – die übrigens variabel ist und nicht von ihnen überprüft werden kann – über welche getauscht worden ist hingewiesen.
Des weiteren wird insbesondere auf S. 2 darauf hingewiesen, dass die Rechteinhaberschaft im Verfahren nach § 101 Abs. 2 Nr. 3 und Abs.9 UrhG vom Landgericht bestätigt worden sei. Eine Kopie des Beschlusses des Landgerichts ist in der Regel als Anlage beigefügt.
Sodann erklärt die Kanzlei auf S.3, welche Ansprüche dem Künstler nun gegen Sie zustehen. Das sind zum einen ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Kostenerstattungs- und Schadensersatzanspruch, sowie Auskunftsanspruch.
Unterlassungsanspruch:
Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Es heißt diesbezüglich auf S.3:
„Aufgrund dieser von Ihrem Interneranschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzung hat unsere Mandantin gegen Sie nach § 97 Abs. 1 UrhG einen Anspruch darauf, es zukünftig zu unterlassen, die zugunsten unserer Mandantin geschützte Tonaufnahme mittels Ihres Internetanschlusses im Internet öffentlich zu  zugänglich zu machen. Dieser Ansoruch ist von einem Verschulden Ihrerseits unabhängig. Dieser Unterlassungsanspruch unserer Mandantin erlischt allerdings, sobald Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Anbei zu diesem Schreiben finden Sie einen Entwurf einer entsprechenden Unterlassungserklärung.”
Ersatzansprüche:
Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare erklären anschließend, welche vermeintlichen Ersatzansprüche der Mandantin nun gegen Sie zustehen.
Zunächst wird angeführt, dass zu Gunsten der Mandantin Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG, §97a Abs. 1 S.2 UrhG schulden.
Darüber hinaus werden Rechtsverfolgungskosten und Ermittlungskosten angeführt. Die Höhe des Streitwerts wird kurz erläutert.
Vergleichsangebot:
Anschließend unterbreiten Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare ein Vergleichsangebot.
Auf Seite 3 der Abmahnung heißt es:
„Zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens gegen Sie wegen der vorbenannten Ansprüche gibt Ihnen unsere Mandantin hiermit die Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Erledigung durch Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von EUR … “.
Auf Seite 4 heißt es weiter:
„Sollte eine einvernehmliche außergerichtliche Erledigung nicht zustande kommen, werden wir unserer Mandantin ein gerichtliches Vorgehen empfehlen. An den angebotenen Pauschalbetrag von EUR … ist unsere Mandantin dann nicht mehr gebunden. Das mit einem gerichtlichen Verfahren verbundene Risiko für Sie liegt erheblich über diesem Betrag. So ist nach der Rechtsprechung für Fälle dieser Art ein Streitwert in Höhe von EUR 10.000,00 pro Musiktitel anzusetzen.”
Sodann werden Sie auf Seite 4 der Abmahnung zur Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung aufgefordert.
Weiter werden Sie auf Seite 4 der Abmahnung zur Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von EUR … an die Mandantin auf das Fremdgeldkonto der Kanzlei aufgefordert.
Für beides gibt Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare eine Frist auf S.4 an:
„Sollten wir die Unterlassungserklärung und/oder die Zahlung nicht bis spätestens ……. (Datum der Frist) erhalten haben, werden wir unserer Mandantin raten, gegen Sie wegen Verletzung des Urheberrechts gerichtlich vorzugehen. Im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht ist unsere Mandantin nicht mehr an den in diesem Schreiben genannten Vergleichsbetrag von EUR … gebunden.”
Um es Ihnen nun ganz leicht zu machen, fügt die Kanzlei als Seite 6 eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.
In der Unterlassungserklärung (S.6) soll unterzeichnet werden:
Herr/Frau ….
(…)
verpflichtet sich (…)
„1. es zu unterlassen, im Internet über dezentrale Computernetzwerke, insbesondere sogenannte peer-2-peer-Netzwerke bzw. File-Sharing-Netzwerke bzw. Internettauschbörsen, ohne Einwilligung der DigiProtect die Musikaufnahme
……………………………………………
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder hieran durch Bereitstellung eines Internetanschlusses mitzuwirken;
2. in jedem Fall einer zukünftigen, schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung nach Ziff. 1 an DigiProtect eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR … zu zahlen;
3. DigiProtect einen Betrag in Höhe von EUR … zu zahlen an:
Fremdgeldkonto Schalast & Partner, Bank …, Konto-Nr. …, BLZ …”
Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?
Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:
- Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
- Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
- Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
- Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.
Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit). Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
Sofern Sie sich allgemein über die Thematik der Filesharing-Abmahnungen informieren möchten, so können wir Ihnen unsere Übersichtsseite ans Herz legen.
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