Pressemeldungen der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
Alfred Biolek und eine Medienagentur streiten um das QS Gütesiegel
24. November 2006, 16:17 Uhr
Vor dem Kölner Landgericht hat heute ein Prozess um einen geplatzten Werbevertrag des Showmasters Alfred Biolek begonnen. Ende 2005 hatte sich der Fernsehkoch verpflichtet, für das neue – von der CMA eingeführte – QS Gütesiegel für landwirtschaftliche Produkte zu werben.
Eine Werbeagentur hatte dem Moderator das QS Siegel als hochwertiges Gütesiegel für Fleischprodukte angepriesen. Dabei hatte das Unternehmen verschwiegen, dass das QS Siegel zu diesem Zeitpunkt bereits umstritten war. Insbesondere die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hatte aufgedeckt, dass das vermeintliche Qualitätsabzeichen nicht hält, was es verspricht. Nach Ansicht von Foodwatch stellt das Siegel lediglich sicher, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Nach der Produktion des Fernsehspots erfuhr Alfred Biolek von diesen Vorwürfen, kündigte den Vertrag und untersagte die Aufführung des Spots. Jetzt fordert die Werbeagentur die Produktionskosten für den angeblich 130.000 € teuren Spot ein. “Herr Biolek hatte hier ein Recht darauf, den Vertrag außerordentlich zu kündigen”, erklärt Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE & BEUGER (www.wbe-law.de), die den Showmaster vertritt. “Die Kritik an dem Gütesiegel ist hier offenbar absichtlich verschwiegen worden, um Alfred Biolek als Werbeträger gewinnen zu können.”
In der mündlichen Verhandlung vor dem Kölner Landgericht vertrat auch das Gericht heute die Auffassung, dass das Siegel lediglich das widerspiegelt, was ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Rufschädigung des Moderators sei nicht auszuschließen gewesen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist voraussichtlich erst in einigen Wochen zu rechnen.
Mehr Informationen zum QS Gütesiegel Foodwatch Report: www.foodwatch.de
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