Rückgaberecht und Widerrufsrecht bei Online-Verkauf; Verbraucher kann zurückgeben oder widerrufen

Dienstag, den 11. Mai 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 05.01.2010, AZ: 4 U 197/09 ausgeführt, dass die Verwendung beider Verbraucherrechte, Widerrufsrecht und Rückgaberecht nebeneinander, grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.

Im vorliegenden Fall, hatte die Antragsgegnerin, die Reinigungsgeräte online vertreibt, eine Widerrufsbelehrung und auch eine Rückgabebelehrung genutzt. Unter der Überschrift der Widerrufsfolgen hieß es u.a.: “…Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt. …” Die Antragstellerin führt an, dass eine Rücksendung der Ware durch den Verbraucher von der Antragsgegnerin als Widerruf angesehen werde und somit die Versandkosten auf den Verbraucher abgewälzt werden könnten.

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