Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird Musikindustrie nichts nützen
Freitag, den 11. April 2008
Gemeinsame Presseerklärung der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger und des Vereins TauschNix e.V.
Köln/Ahaus. Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Konkret geht es um die Deckelung von Abmahngebühren und einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen. “In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben”, stellt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. “Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt”, erklärt Solmecke, der über 1000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.
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