EuGH: Vergleichende Werbung durch Vergleichslisten ist unzulässig
Dienstag, den 4. August 2009
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil vom 18.06.2009 (Az. C-487/07) entschieden, dass eine vergleichende Werbung anhand von Vergleichslisten, in denen Markenartikel ähnlichen Billig-Produkten gegenüber gestellt werden, unzulässig ist.
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Allgemein, E-Commerce, Wirtschaftsrecht |
| Stichwörter: | EuGH, vergleichende Werbung, Vergleichslisten |












