AG Wuppertal: Benutzen eines fremden WLANs ist nicht strafbar

Samstag, den 21. August 2010

Das AG Wuppertal hat mit Beschluss vom 3. August 2010 (Az.: 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08) klargestellt, dass das Benutzen eines fremden, ungesicherten WLANs nicht strafbar gemäß § 89 Abs. 1 S. 1 TKG und §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG ist. Damit hat es gleichzeitig die in einem Urteil vom 3. April 2007 (Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06) zum Ausdruck gebrachte, bisher vertretene Ansicht revidiert.

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NEU: Gemäß § 66a TKG müssen 0180-Nummern auch Mobilfunkpreise angeben. Firma „Northern Solutions” mahnt ab

Mittwoch, den 12. Mai 2010

Zum 1. März 2010 ist eine Neuregelung in Kraft getreten. Gemäß § 66a Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen Diensteanbieter, die 0180-Nummern verwenden, nunmehr auch die Minutenpreise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz angeben. Bisher reichte der Hinweis auf den Festnetzpreis mit der Anmerkung, dass die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen können. Mit der Neuregelung muss nunmehr neben dem Festnetzpreis auch der Mobilfunkhöchstpreis (derzeit: 42 ct/Min.) angegeben werden.Die Firma „Northern Solutions” mahnt in diesem Zusammenhang nun Webhosting-Dienstleister wegen falscher Preisangaben ab, die auf ihren entsprechenden Internetpräsenzen diese Vorgaben noch nicht erfüllt haben.

Quelle:

http://www.aufrecht.de/news/view/article/webhoster-aufgepasst-abmahnung-von-norther-solutions-wegen-preisangaben-bei-rufnummern0180.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=5709&cHash=8bca239f487a0db3e85e6dbee479c5f8

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung

Mittwoch, den 30. Juli 2008

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen.
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BREKO: Bundesrat gibt dem Druck der Telekom-Lobby bei VDSL nach

Montag, den 18. Dezember 2006

„Die Große Koalition aus CDU, SPD, Telekom und Wirtschaftsausschuss hat sich gegen die berechtigten Interessen der EU, des Wettbewerbs, der Bundesnetzagentur und verschiedener Bundesländer für eine verbraucherfeindliche Lösung im Breitbandwettbewerb entschieden.” Dies konstatiert Peer Knauer, Präsident des Bundesverbandes Breitbandkommunikation BREKO anlässlich der Billigung des Entwurfs des Telekommunikationsgesetzes in der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag. „Damit bleibt der Preiswettbewerb in der Königsdisziplin der DSL-Verbindungen auf der Strecke”, so Knauer weiter. Den ganzen Beitrag lesen »

VATM: Neues TKG verstößt gegen deutsches und europäisches Recht

Sonntag, den 3. Dezember 2006

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am Donnerstag den Vorschlag der Regierungsfraktionen zur Änderung des Kabinettsentwurfes zum TKG-Änderungsgesetz angenommen. Damit wurde auch die umstrittene Definition für “neue Märkte” abgenickt, auf die sich die Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD zu Beginn der vergangenen Woche verständigt hatten. Diese entspricht in weiten Teilen den Forderungen der Deutschen Telekom AG (DTAG).

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BREKO: Niederlage für den DSL-Wettbewerb

Mittwoch, den 22. November 2006

Die am 21.11.2006 zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmte Regelung zur Behandlung des VDSL-Netzes der Telekom stößt weiterhin auf Kritik des Bundesverbandes Breitbandkommunikation BREKO. Der entsprechende Textvorschlag für einen § 9a im Telekommunikationsgesetz ermögliche die ungerechtfertigte Freistellung von der Regulierung für den Marktführer in einem Bereich, der eine Weichenstellung für künftige Strategien im Telekommunikationsmarkt darstelle, so Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation BREKO. Entgegen den Vorstellungen des BREKO werde nun doch VDSL als neuer Markt definiert, was die Möglichkeit eines Regulierungsverzichts einräume. „Das ist eine herbe Niederlage für den DSL-Wettbewerb und ein Stabilisierungsversuch für den schlingernden Tanker Telekom an völlig falscher Stelle”, so Lüddemann weiter. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des BREKO am Donnerstag in Berlin wird sich auch EU-Kommissarin Viviane Reding zu den Vorgängen äußern.
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VATM kritisiert Neuregelung im TKG

Mittwoch, den 22. November 2006

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am 20.11.2006 darauf verständigt, die bisherige Regelung des Kabinettsentwurfes zum umstrittenen Paragraphen 9a der TKG-Novelle noch weiter zu Gunsten der Deutschen Telekom zu verschärfen. So soll nun auf Wunsch des ehemaligen Staatsunternehmens in Paragraph drei eine Definition des Begriffs „neuer Märkte“ in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, die dem Bedarfsmarktkonzept widerspricht und die Bundesnetzagentur unzulässig in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkt. Zudem soll die Marktanalyse zum Vorliegen eines neuen Marktes entgegen dem europäischen Rechtsrahmen ohne Konsultation der EU-Kommission durchgeführt werden können.
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Bundestag wertet neues TKG als Erfolg

Mittwoch, den 22. November 2006

Zur Einigung in der Koalition zum Telekommunikationsgesetz (TKG) erklären der Berichterstatter für Telekommunikation der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann, und die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann in einer Pressemitteilung Folgendes:
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TKG-Novelle: Politik gibt erstmals massivem Druck der Telekom nach

Freitag, den 3. November 2006

Die vehemente Forderung der Deutschen Telekom AG (DTAG), „Pioniergewinne“ mit dem geplanten VDSL-Netzausbau realisieren zu wollen und hierfür vom Wettbewerb per Gesetz freigestellt zu werden, trägt Früchte. Von der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird Verständnis für Regulierungsferien, für ein befristetes Monopol und eine Gesetzesänderung geäußert, die erstmals in der deutschen Geschichte einem einzigen Unternehmen - der DTAG - einen gezielten Schutz vor Wettbewerb bringen würde. Wenngleich der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe von „mehreren Telekommunikationsunternehmen“ spricht, die in einen VDSL-Ausbau investieren wollen, so ist nach Überzeugung des VATM doch allen Fachleuten bewusst, dass ausschließlich die DTAG als das einzige entgeltregulierte Unternehmen auf der letzten Meile von einem Regulierungsverzicht profitieren würde.
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