ARD und ZDF im Internet: Onlinekonzepte auf dem Prüfstand

Freitag, den 30. Juli 2010

Nach der Durchführung des so genannten Drei-Stufen-Tests hat der ZDF-Fernsehrat die Onlineangebote von ZDF, Phoenix und 3Sat genehmigt. Hiernach entsprechen die Telemedienangebote den Voraussetzungen des 12.Rundfunkstaatsvertrags und sind vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst. Allerdings bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich der Onlineangebote von ARD und ZDF.

Einschränkung des Online-Angebots

Damit hat das ZDF für sein Online-Angebot die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen. Hierzu mussten allerdings erhebliche Einschränkungen hingenommen werden. Nach Aussage des ZDF-Intendanten Markus Schächter musste der Sender aus seinem Onlineangebot hierfür um die 110.000 Seiten löschen. Im Übrigen wurde die maximal zulässige Verweildauer von Angeboten im Internet eingeschränkt. So mussten u.a. Sendungen über die Fußball-WM nach 24 Stunden wieder aus dem Netz entfernt werden und Nachrichtensendungen dürfen nach einem Jahr online nicht mehr abrufbar sein.

Zuvor hatte das ZDF sein Online-Konzept anhand des so genannten Drei-Stufen-Tests überprüft. Hiermit wird die Auswirkung auf die Konkurrenz, die wirtschaftliche Vertretbarkeit sowie die publizistische Bedeutung des Onlineangebots untersucht. Das Ergebnis des Tests ergab, dass sich die Telemedien von ZDF, 3sat und Phoenix nur geringfügig auf die untersuchten Märkte auswirken. In diesem Zusammenhang wurde hier der Einfluss auf den jeweiligen Online-Werbemarkt durch die ZDF-Onlineangebote mit 0,4 Prozent, die 3sat-Onlineangebote mit 0,1 Prozent und die Phoenix-Onlineangebote mit 0,01 Prozent beziffert. Insgesamt entspräche das Online-Konzept des ZDF damit den Anforderungen des 12. Rundfunkstaatsvertrages.

Entsprechend kritisch über das öffentlich-rechtliche Onlineangebot äußern sich weiterhin viele Zeitungsverleger, da ihrer Ansicht nach die öffentlich-rechtlichen Sender mit Hilfe von Rundfunkgebühren der privaten Wirtschaft Konkurrenz machen.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen

Der Konflikt um die Internetpräsenz von ARD und ZDF ruft auch unter Juristen ganz unterschiedliche Ansichten hervor. Die ARD gab in diesem Zusammenhang bei dem Verfassungsrechtler und ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier ein Gutachten zu Klärung der Streitfrage in Auftrag. Papier erklärte die Online-Presse zum Bereich von ARD und ZDF während die Printmedien mit ihren Online-Angeboten ihr Kerngeschäft verlassen würden. Der Staats- und Medienrechts-Professor Christoph Degenhart hingegen kritisierte dieses Gutachten. Papier habe hierin nicht ausreichend dargelegt, warum - wie im Rundfunk - auch im Online-Bereich eine Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten notwendig sein solle. Degenhart widersprach ferner dem Argument Papiers, dass der Internetnutzer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Lotsen durch das Internet benötige. Diese Vorstellung, sei mit dem Bild des Grundgesetzes vom mündigen und informierten Verbraucher nicht vereinbar. Schließlich sei die im Gutachten vorgenommene Gleichstellung des Internets mit dem traditionellen Rundfunk unzulässig, so Degenhart.

Gerichtliche Klärung?

Zahlreiche Verleger, unter ihnen der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger Hubert Burda, beabsichtigen in diesem Zusammenhang eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit. Ihrer Auffassung nach werden durch die Online-Konzepte von ARD und ZDF das im Rundfunkstaatsvertrag statuierte gesetzliche Verbot der sendungsunabhängigen Online-Presse umgangen. Der Rundunkstaatsvertrag fordert insoweit, dass Online-Texte von ARD und ZDF auf sendungsbezogene Inhalte beschränkt werden müssen. Möglicherweise wird sich nun bald die Europäische Kommission mit dieser Frage zu beschäftigen haben.

Quelle: Pressemitteilung des ZDF vom 25.06.2010

Product Placement: Schleichwerbung-Vorwürfe gegen ZDF-Fernsehgarten

Samstag, den 29. Mai 2010

Angelika Kölle, Geschäftsführerin der Pflanzen-Kölle Gartencenter GmbH & Co KG, als „Expertin” zu Gast beim ZDF-Fernsehgarten vom 16.5.2010 mit Andrea Kiewel.In der Sendung Fernsehgarten des ZDF vom 16.5.2010 wurden unter anderem sog. Hochbeete für den Anbau von Tomaten vorgestellt. Diese sind in Schichten angelegt und speichern Wärme. Dabei wurden Pflanzen, Beete und Dekoration im Rahmen einer Produktionshilfe durch die Pflanzen-Kölle Gartencenter GmbH & Co KG aus Heilbronn, einen Fachhandel mit Filialen im Raum Heilbronn, Stuttgart, München, Berlin und Wiesbaden, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist Angelika Kölle die Geschäftsführerin des Unternehmens als „Expertin” in der Sendung aufgetreten. Dabei sparte sie nicht mit Lob für die eigenen Produkte, die dann auch in einem von ZDF und Pflanzen-Kölle gemeinsam gestalteten Gewinnspiel verlost wurden. Weiterhin konnte Pflanzen-Kölle einen Ausstellungsstand auf dem Gelände des ZDF unterhalten. Moderiert wurde die Sendung von Andrea Kiewel, die schon einmal mit dem Thema Schleichwerbung aufgefallen ist.

Damit handelte sich das ZDF den Vorwurf der Schleichwerbung ein. Spiegel Online (http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,695818,00.html) und Süddeutsche Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/medien/zdf-schleichwerbung-faule-triebe-im-fernsehgarten-1.948167) berichteten. Tatsächlich ist es jetzt so - dass im Gegensatz zu Schleichwerbung -Â so genanntes Product Placement, mit inkrafttreten des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum 1.4.2010 möglich ist. Den ganzen Beitrag lesen »

ANGA zur Novelle des Rundfunkstaatsvertrags: Wettbewerb durch DSL und IPTV erfordert Neuausrichtung der Kabelregulierung

Donnerstag, den 1. Februar 2007

Zu der Diskussion über eine verstärkte Regulierung sogenannter „Plattformbetreiber“ hat sich die ANGA mit (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.) einer medienpolitischen Grundsatzposition zu Wort gemeldet. Sie trägt den Titel „Medien- und Plattformregulierung im Wettbewerb der Übertragungswege“.
Kernforderung ist eine Neuausrichtung der Kabel- und Medienregulierung, die den Kabelnetz-betreibern auch künftig den Zugriff auf alle relevanten Inhalte sichert und die Programmveranstalter entsprechend in die Pflicht nimmt. ANGA-Präsident Thomas Braun: „Mit der Digitalisierung sind für die Kabelunternehmen nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Risiken verbunden. Dies ist spätestens seit dem Start von IPTV über die DSL-Netze der Deutschen Telekom der Fall.
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