Stadt Duisburg erwirkt vor dem Landgericht Köln einstweilige Verfügung gegen Internetseite wegen unveröffentlichten Loveparade-Unterlagen.

Mittwoch, den 18. August 2010


Für die Stadt Duisburg hat die Düsseldorfer Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Thomas Rodenbücher, Betreiber der Internetseite www.xtranews.de, erwirkt.

Die Stadt Duisburg hatte zuvor bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Gutachten über das Loveparade Unglück in Auftrag gegeben, um die „Zuständigkeiten” und „Auftragserfüllung” der Stadt zu untersuchen. Nachdem die Kanzlei das Gutachten erstellt hatte, veröffentlichte die Stadt Duisburg nur eine 30 seitige Zusammenfassung, des insgesamt über 330 Seiten umfassenden Werkes. Gut 300 Seiten, überwiegend Protokolle, interne Schreiben und Fotos, machte sie dagegen nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Den ganzen Beitrag lesen »

LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

Dienstag, den 16. September 2008

Die Firma Digiprotect und die Kanzlei Kornmeier haben in ihrer Pressemitteilung vom 3.9.2008 einen Beschluss des Landgerichts Köln „gefeiert“, mit dem ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch in einem Filesharing-Verfahren gewährt worden ist. Nunmehr ist der Beschluss veröffentlicht LG Köln AZ. 28 AR 4-08 und es zeigt sich, dass die Musikindustrie eigentlich keinen Grund zum Feiern hat.

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LG Köln: Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

Donnerstag, den 1. Februar 2007

Das LG Köln hat mit Urteil v. 23.11.2005 - Az: 28 S 6/05 entschieden, dass bereits das Einstellen einer Kopiersoftware, die geeignet ist, Kopierschutzmechanismen zu umgehen, als Werbung für die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu sehen ist und damit eine Rechtsverletzung darstellt. Gleichzeitig entschied das LG Köln, dass das massenhafte Versenden von Abmahnungen in diesem Zusammenhang nicht rechtsmissbräuchlich ist. (Die letzte Frage wird derzeit vom BGH geklärt und hätte dann auch auswirkung auf die massenhaften P2P-Abmahnungen):

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RapidShare wehrt sich gegen die durch die GEMA erwirkte Einstweilige Verfügung

Freitag, den 19. Januar 2007

Der Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com wurde auf Antrag der GEMA vom Landgericht Köln durch einstweilige Verfügungen verpflichtet es zu unterlassen, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein auf Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen wurde, zeigt sich die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche RapidShare AG (Schweiz) überrascht, aber zugleich zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung erwirken zu können.

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Alfred Biolek und eine Medienagentur streiten um das QS Gütesiegel

Freitag, den 24. November 2006

Vor dem Kölner Landgericht hat heute ein Prozess um einen geplatzten Werbevertrag des Showmasters Alfred Biolek begonnen. Ende 2005 hatte sich der Fernsehkoch verpflichtet, für das neue - von der CMA eingeführte - QS Gütesiegel für landwirtschaftliche Produkte zu werben.

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