LG Hamburg: Werbespot eines Kaffeemaschinen-Herstellers ist wegen falscher Angaben irreführend

Freitag, den 30. Juli 2010

Das LG Hamburg hält einen Werbespot, der zu den bei der Kaffeezubereitung mit einer herkömmlichen Kaffeefiltermaschine entstehenden Personalkosten konkrete Euro-Angaben macht, für irreführend. Den ganzen Beitrag lesen »

Urteilsbegründung gegen Bushido jetzt im Volltext online

Freitag, den 23. April 2010

Wie bereits berichtet, geht es Bushido nun ähnlich wie zahlreichen Filesharern, die er selbst durch Rechtsanwälte abmahnen ließ. Denn er wurde von anderen Interpreten unter anderem wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung verklagt. Jetzt liegt das entsprechende Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.04.2010 (308 O 175/08) im Volltext vor. Hier einige interessante Auszüge. Den ganzen Beitrag lesen »

Filesharing: LG Hamburg gibt Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer heraus

Donnerstag, den 30. August 2007

Der Streitwert ist entscheidend für die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten. In der letzten Zeit haben vor allem die von der Musikindustrie angesetzten Streitwerte in den Filesharing-Fällen für viel Ärger gesorgt. So erscheint ein Streitwert von 10.000 € pro Musikstück einfach überzogen und fern von jeglicher Realität. Das LG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung mit Beschluss vom 09.08.2007 (Az. 308 O 273/07) einen Streitwertkatalog für Urheberrechtsverletzungen, die beim sog. Filesharing begangen werden, herausgegeben. Ob sich dieser Streitwertkatalog für die Betroffenen nun als Segen oder Fluch herausstellt, wird im Folgenden erläutert.Â

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Filsharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Donnerstag, den 25. Januar 2007

Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006 - Az. 7 O 76/06) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Richter in Mannheim verneinen diese Frage und positionieren sich damit klar gegen die Rechtsprechung der Hanseaten. Nach Meinung der Mannheimer Richter bestehen bei einem volljährigen Sohn keinerlei Überwachungs- und Belehrungspflichten der Eltern. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass bei minderjährigen Kindern wohl zumindest eine Aufklärung durch die Eltern über das Verbot von Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben muss.
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LG Hamburg: Beschluss vom 25.01.2006 Az: 308 O 58/06 - Filesharing und Störerhaftung

Dienstag, den 2. Januar 2007

Anfang 2006 hat das LG Hamburg: Beschluss vom 25.01.2006 Az: 308 O 58/06 entschieden, dass bei der Nutzung von Musiktauschbörsen im Internet nicht nur der eigentliche Verletzer auf Unterlassung haftet, sondern auch der Inhaber des Internet- bzw. Telefonanschlusses. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass auch der Inhaber des Internetanschlusses Störer sei und Einfluss darauf nehmen könne, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Praktisch bedeutet dies, dass auch Eltern, deren Kinder Musik im Internet getauscht haben, die von der Musikindustrie geforderte Unterlassungserklärung abgeben müssen. Diese ist jedoch nicht vorbehaltlos abzugeben sondern entsprechend zu modifizieren. In der Kanzlei WILDE & BEUGER berät Sie dazu Rechtsanwalt Christian Solmecke.

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Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig

Freitag, den 15. Dezember 2006

Dass unaufgeforderte Telefonanrufe zu Werbezwecken rechtswidrig sind, ist bereits mehrfach durch die Gerichte entschieden worden und zumindest für das Wettbewerbsrecht neuerdings sogar in § 7 UWG gesetzlich verankert. Bislang nicht entschieden war die Behandlung von Anfrufen zu Marktforschungszwecken. Solche Anrufe sind zumindest dann den Werberanrufen gleichzusetzen, wenn es sich um Marktforschung für bestimmte Produkte handelt, urteilte jetzt das LG Hamburg in einem Berufungsverfahren. Im konkreten Fall war der Telefonanruf damit rechtswidrig.

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Filesharing: LG Hamburg ( 308 O 407/06 ) W-LAN Betreiber haftet als Störer

Freitag, den 20. Oktober 2006

Nach einem Urteil des LG Hamburg haftet ein WLAN Betreiber auch dann auf Unterlassung einer im Wege des Filesharing begangenen Urheberrrechtsverletzung, wenn er die Verletzung selbst nicht begangen hat. Die Richter sind der Meinung, dass es bereits ausreicht, ein ungesichertes W-LAN Netz bewusst oder unbewusst zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung hat insofern weit reichende Folgen, als dass zahlreiche W-LAN Nutzer überhaupt nicht wissen, dass ihr Netz unverschlüsselt ist.
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LG Hamburg: Beschluss vom 25.01.2006 Az: 308 O 58/06 - Filesharing und Störerhaftung

Donnerstag, den 19. Oktober 2006

Anfang 2006 hat das LG Hamburg: Beschluss vom 25.01.2006 Az: 308 O 58/06 entschieden, dass bei der Nutzung von Musiktauschbörsen im Internet nicht nur der eigentliche Verletzer auf Unterlassung haftet, sondern auch der Inhaber des Internet- bzw. Telefonanschlusses. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass auch der Inhaber des Internetanschlusses Störer sei und Einfluss darauf nehmen könne, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Praktisch bedeutet dies, dass auch Eltern, deren Kinder Musik im Internet getauscht haben, die von der Musikindustrie geforderte Unterlassungserklärung abgeben müssen. Diese ist jedoch nicht vorbehaltlos abzugeben sondern entsprechend zu modifizieren.

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