Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen - Wer muss was angeben?
Donnerstag, den 25. Januar 2007
Von Rechtsanwalt Christian Solmecke
Bislang war es unter Juristen umstritten, ob Pflichtangaben, die auf Geschäftsbriefen zu erfüllen sind, auch in E-Mails angegeben werden müssen. Seit dem 1.1.2007 herrscht darüber nunmehr Klarheit. Eine Änderung der einschlägigen Gesetze macht deutlich, dass Unternehmer ihre E-Mail Signaturen anpassen müssen. Nachfolgend stellen wir dar, welche Angaben auf Geschäftsbriefen (und in E-Mails) enthalten sein müssen.
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| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | E-Commerce, IT-/Telekommunikationsrecht, Wirtschaftsrecht |
| Stichwörter: | Gesetzesänderung, GmbHG, HGB, Pflichtangaben |












