RapidShare wehrt sich gegen die durch die GEMA erwirkte Einstweilige Verfügung

Freitag, den 19. Januar 2007

Der Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com wurde auf Antrag der GEMA vom Landgericht Köln durch einstweilige Verfügungen verpflichtet es zu unterlassen, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein auf Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen wurde, zeigt sich die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche RapidShare AG (Schweiz) überrascht, aber zugleich zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung erwirken zu können.

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mp3flat.com gestaltet Angebot nach Abmahnung durch die GEMA um

Dienstag, den 19. Dezember 2006

Nach einer Abmahnung durch die GEMA hat sich der Web-Radiorekorderdienst mp3flat.com juristisch beraten lassen und seinen Dienst umgestaltet. Nunmehr hat es der Nutzer in der Hand, welchen Radiosender er zu welchem Zeitpunkt aufnimmt. Alle Aufnahmen und der Download der mitgeschnittenen Radioprogramme sind kostenlos.
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GEMA: Urheberechtsreform darf die Industrie nicht zu Lasten der Kreativen begünstigen

Sonntag, den 12. November 2006

Im Streit um den Entwurf des “Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft”, der am 8. November 2006 im Rechtsausschuss des Bundestags beraten wird, hat der Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) erneut in einer Presseerklärung vom 24.10.2006 unrealistische und falsche Zahlen veröffentlicht und von einer möglichen Verfünffachung der Einnahmen der Autoren und Künstler im Zuge der Novelle gesprochen. Die GEMA fordert daher den Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) dazu auf, zu einer Lobbykultur zurückzufinden, die Politiker und die interessierte Öffentlichkeit mit Tatsachen und Argumenten und nicht mit falschen Behauptungen versorgt.

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Kampf gegen Webradiopiraterie: GEMA macht Schadensersatzforderungen geltend

Mittwoch, den 18. Oktober 2006

Mit 50 aktuellen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen illegale Webradiobetreiber verschärft die GEMA den Kampf gegen Musikpiraterie im Internet.

Nachdem die Betreiber der unlizenzierten Webradios die Anmeldung ihres Radios unterlassen haben, fordert die GEMA nun anwaltlich die erforderlichen Informationen zur Musiknutzung und die Lizenzzahlungen ein. Da die Anmeldung nicht - wie urheberrechtlich erforderlich - im Vorfeld der Nutzung erfolgt ist, wird die GEMA Schadensrechnungen in doppelter Höhe des ursprünglichen Tarifs geltend machen. Somit müssen die Kosten der Piraterierecherche und -verfolgung weder von den in der GEMA organisierten Komponisten, Textdichtern und Verlagen getragen werden, noch schlagen sie sich in Tariferhöhungen zu Lasten der rechtstreuen Musiknutzer nieder. Auch die Anwaltskosten werden den Webradiopiraten in Rechnung gestellt. Zusätzlich behält sich die GEMA strafrechtliche Schritte vor.
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