AG München: Bestellbestätigung ist keine Vertragsannahme

Donnerstag, den 19. August 2010

Eine (automatisch) versandte Bestellbestätigung eines Webshopbetreibers stellt grundsätzlich keine verbindliche Annahmeerklärung dar, so das AG München mit Urteil vom Urteil vom 04.02.2010 (Az.: 281 C 27753/09).

Im dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger, ein Verbraucher, auf der Website des Beklagten ein Produkt (Handumreifungsgerät) zu einem vermeintlich sehr niedrigen Preis von 129 EUR pro Exemplar entdeckt. Er bestellte umgehend zwei sowie am Tag darauf sechs weitere Exemplare und wartete auf deren Lieferung. Zunächst erhielt er nur die Bestellbestätigungen der Shopbetreibers. Als schließlich die Lieferung bei ihm eintraf, war die Verwunderung groß: In dem Paket befanden sich nicht die gewünschten Handumreifungsgeräte, sondern lediglich zu dem Produkt passende Akkus. Nachdem der Kunde dem Händler seinen Unmut zum Ausdruck gebracht hatte, dieser jedoch auf Lieferung der Handumreifungsgeräte verzichtete - schließlich sei der Preis fehlerhaft angegeben worden - , verklagte der Verbraucher den Webshopbetreiber auf Übereignung von acht Handumreifungsgeräten. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Köln: Ausschluss des Widerrufsrechts für benutzte Kosmetika ist unzulässig

Dienstag, den 10. August 2010


In einem aktuellen Beschluss des OLG Köln vom 27.04.2010 (Az. 6 W 43/10) ging es um die Zulässigkeit eines Ausschlusses des Widerrufsrechts für benutzte Kosmetika im Fernabsatz. Den ganzen Beitrag lesen »

Internetversteigerung von Bahntickets - Widerrufsrecht

Donnerstag, den 29. Juli 2010

Der sechste Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat in seinem Urteil vom 15.04.2010, AZ: 6 U 49/09 entschieden, dass hinsichtlich im Internet erworbener Bahntickets ein Widerrufsrecht nicht bestehe, da aufgrund § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzverträge nicht anwendbar seien.

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BGH: Unternehmer müssen bei Fernabsatzgeschäft Kosten für Hinsendung der Ware nach erfolgtem Widerruf- oder Rücktritt tragen

Freitag, den 9. Juli 2010

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher, die im Rahmen eines Fernabsatzvertrages Waren kaufen, und von diesem Vertrag zurücktreten oder diesen widerrufen, nicht die Versandkosten der Hinsendung zu tragen haben (Urteil vom 7.Juli.2010 - VIII ZR 268/07)Dem Urteil liegt ein Fall zugrunde, in dem ein Verkäufer seinen Kunden einen pauschalen Versandkostenanteil in Höhe von 4,95 € pro Bestellung in Rechnung stellte. Diese Kosten fielen auch an, wenn die Verbraucher anschließend von ihrem Widerrufs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch machten. Den ganzen Beitrag lesen »

Referentenentwurf zur Neuregelung des Wertersatzes bei Widerruf im Fernabsatz

Montag, den 14. Juni 2010


Das Bundesministerium der Justiz hat nun einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen” vorgelegt. Den ganzen Beitrag lesen »

Musterwiderrufsbelehrung hinsichtlich Wertsersatz darf verwendet werden

Donnerstag, den 3. Juni 2010

Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 12.05.2010, AZ: 38 O 129/09 entschieden, dass die Musterbelehrung Anlage 2 zu § 14 BGB Infoverordnung wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Am 03. September 2009 legte der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung, AZ: C-489/07 die Rahmenbedingungen für die Wertersatzhinweise in der Widerrufsbelehrung fest. Nun hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass die Musterbelehrung (Anlage 2 zu § 124 BGB Infoverordnung) verwendet werden dürfe. Wertersatz für Ingebrauchnahme könne trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gefordert werden, da in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im September 2009 lediglich eine generelle Auferlegung der Wertersatzpflicht für gezogene Nutzungen untersagt worden sei.

Das Landgericht Düsseldorf führt in seinem Urteil aus:

” Zutreffend weist allerdings die Klägerin darauf hin, dass die konkret beanstandete Klausel „ im Übrigen können Sie die Pflicht …” für sich betrachtet keine Konkretisierung einer die Erstattung von Nutzungen betreffenden Regelung darstellt. Der Satz beinhaltet lediglich einen Hinweis, wie nach Auffassung des Klauselverwenders eine Ersatzpflicht eindeutig zu vermeiden ist. Zudem erscheint es nicht abwegig, insoweit eine Unlauterkeit im wettbewerbsrechtlichen Sinne schon deshalb zu verneinen, weil die Klägerin die vom Verordnungsgeber als Muster für eine Belehrung vorgegebene Fassung dieser Klausel verwendet. Grundsätzlich muss ein Marktteilnehmer nicht die Richtigkeit der in staatlichen Verordnungen geregelten Normen in Frage stellen. … Ausdrücklich heißt es in der Klausel zum einen, es sei „gegebenenfalls”, also nicht in jedem Fall, Wertersatz zu leisten. Zum anderen wird sodann ausgeführt, dass kein Wertersatz zu leisten ist, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie die etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Eine generelle Wertersatzpflicht wird hier demnach gerade nicht statuiert. Ein übliches Prüfungsverhalten dahingehend, ob der erworbene Gegenstand zum vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist, löst auch dann keine Wertersatzpflicht aus, wenn hierbei Abnutzungseffekte entstehen. Eine darüber hinaus gehende Einschränkung etwaiger Wertersatzpflichten wird auch nicht durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. September ausgesprochen. Dem Urteil ist letztlich zu entnehmen, dass für eine Nutzung der Ware während der Frist, innerhalb derer ein Widerruf noch erklärt werden kann, nicht generell Wertersatz für während dieser Zeit gezogene Nutzungen vom Verbraucher verlangt werden kann. Die von der Klägerin verwendete Musterklausel enthält jedoch keine derartige generelle Wertersatzregelung.”  Â

Quelle: Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.05.2010, AZ: 38 O 129/09

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Widerruf im Onlinehandel: neue gesetzliche Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010! Künftig auch bei ebay Widerrufsrecht auf 14 Tage beschränkbar.

Gewerblicher Verkäufer trotz Angabe „Privatverkauf” bei eBay

Rückgaberecht und Widerrufsrecht bei Online-Verkauf; Verbraucher kann zurückgeben oder widerrufen

Dienstag, den 11. Mai 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 05.01.2010, AZ: 4 U 197/09 ausgeführt, dass die Verwendung beider Verbraucherrechte, Widerrufsrecht und Rückgaberecht nebeneinander, grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.

Im vorliegenden Fall, hatte die Antragsgegnerin, die Reinigungsgeräte online vertreibt, eine Widerrufsbelehrung und auch eine Rückgabebelehrung genutzt. Unter der Überschrift der Widerrufsfolgen hieß es u.a.: “…Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt. …” Die Antragstellerin führt an, dass eine Rücksendung der Ware durch den Verbraucher von der Antragsgegnerin als Widerruf angesehen werde und somit die Versandkosten auf den Verbraucher abgewälzt werden könnten.

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AG Gelnhausen zum Erlöschen des Widerrufsrechts

Mittwoch, den 14. April 2010


In einem aktuellen Urteil vom 01.02.2010 (Az. 52 C 898/09) hat das AG Gelnhausen entschieden, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt, wenn dieser die Dienstleistungen mehrere Monate in Anspruch genommen hat. Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Hamburg zum Widerrufs- und Rückgaberecht von Kontaktlinsen.

Donnerstag, den 25. Februar 2010

Das OLG Hamburg hat mit Urteil v. 20.12.2006 (Az: 5 U 105/06) entschieden, dass Kontaktlinsen dann vom Widerrufsrecht umfasst sind, wenn der Käufer lediglich die Umverpackung geöffnet hatte, die Blisterpackung der Linsen aber ungeöffnet ließ.Dem Verfahren lag folgender Fall zugrunde: Ein Online-Händler hatte per AGB folgende Klausel seinen Verkaufsgeschäften zugrunde gelegt:

„Es gilt das gesetzliche Rückgaberecht und Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (laut Poststempel). Dieses gilt für Rücksendungen in ungeöffneten Originalverpackungen. ….”

Ein anderer Kontaktlinsenverkäufer sah diese Klausel als wettbewerbswidrig an. Er war der Meinung, dass der Verkäufer zur unbeschränkten Rücknahme der Linsen verpflichtet sei, unabhängig davon, ob die Umverpackung geöffnet sei oder nicht.

Das OLG Hamburg gab ihm Recht. Es urteilte, dass eine Ausnahme von der Rücknahmepflicht über das Medizinproduktegesetz nicht möglich sei, da durch das Öffnen der Umverpackung das Medizinprodukt Kontaktlinse nicht beschädigt oder gefährdet werde. Eine Ausnahme von der Rücknahmeverpflichtung liege nur dann vor, wenn die Blisterpackung geöffnet werde, so dass eine Weiterveräußerung wegen einer Verunreinigung der Linse unmöglich wäre.

Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/

Tätigkeitsschwerpunkt Internetrecht

Donnerstag, den 31. Dezember 2009

Das Internetrecht befasst sich umfassend mit allen rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist auf den Bereich des Internetrechts spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrungen.

Online-Handel, was muss ich beachten?

Händler, die ihre Ware über das Internet verkaufen sind an wesentlich komplexere Pflichten gebunden als „normale” Ladenverkäufer. Das liegt daran, dass das Gesetz besondere Schutzvorschriften für den Verbraucher bei so genannten Fernabsatzgeschäften vorsieht. So räumt das Fernabsatzgesetz Verbrauchern beispielsweise ein Widerrufsrecht ein, über das Online-Händler in korrekter Art und Weise belehren müssen. Weiterhin ergeben sich beispielsweise bestimmte Kennzeichnungspflichten für Versandkosten oder den Energieverbrauch von Elektrogeräten. Auch die Kostentragungspflichten im Falle der Hin- oder Rücksendung der Ware sowie Wertersatz für schon gebrauchte oder beschädigte Ware eröffnen Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor.

Auch die Anforderungen an ein korrektes Impressum sind hoch. Fehler können teuere Abmahnungen oder Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Welche Rechte stehen mir als Käufer zu?

Als Verbraucher räumt Ihnen das Fernabsatzgesetz zahlreiche Rechte ein. Beispielsweise dürfen Sie den Fernabsatzvertrag innerhalb bestimmter Fristen widerrufen- und zwar ohne Grund. Nur, wer seine Rechte kennt, kann diese auch zu seinen Gunsten ausüben. Â Lassen Sie sich kompetent beraten.

Welche weiteren rechtlichen Probleme können sich im Internet ergeben?

Das Internet ist heute nicht mehr weg zu denken. Ob privat oder gewerblich, die Welt ist plötzlich online und damit für jedermann zu erreichen. Leider entstehen dadurch aber neue rechtliche Problematiken, denn auch das Internet unterliegt bestimmten Regeln. Die häufigsten Rechtsstreitigkeiten im Internet betreffen sicher das Urheber- und Wettbewerbsrecht, denn es ist für jeden Laien nur allzu einfach, Fotos, Bilder, Dateien etc. im Internet zu nutzen und zu veröffentlichen. Die wenigsten Personen kennen sich allerdings im Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht aus und verletzen -häufig auch ungewollt- die Rechte Dritter. Auch das harmlose „Bloggen” kann sich als Fallstrick erweisen. Schließlich sind die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigungen fließend.

Lassen Sie sich daher rechtlich beraten. Eine Beratung rentiert sich, da spätere kostenaufwändige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.