LG Hamburg: Abmahnung per Email möglich

Mittwoch, den 13. Januar 2010

Bereits im Sommer musste sich das Landgericht Hamburg (Urteil vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142/09) mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Abmahnung per Email ausgesprochen werden und wann diese als zugegangen betrachtet werden kann.Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger mahnte ein Internet-Branchenportal wegen der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung „Fachanwalt für Markenrecht” ab. Die Besonderheit lag darin, dass er diese Abmahnung lediglich per Email an das Branchenportal versandte. Ferner schickte er eine Blindkopie der Email an einen Sozietätskollegen, die diesen auch erreichte. Den ganzen Beitrag lesen »