Die einmonatige Dringlichkeitsfrist (§ 12 Abs. 2 UWG) greift auch bei Fristende an einem Sonntag

Donnerstag, den 26. August 2010

Das LG Bochum entschied mit seinem Beschluss vom 12.08.2010 (Az: I-14 O 140/10), dass die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt ist, wenn der Unterlassungsgläubiger länger als einen Monat Kenntnis der beanstandeten Wettbewerbshandlung und des Verletzers zuwartet, bevor er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellt. Dies gilt selbst dann, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt.

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LG Hamburg: Werbespot eines Kaffeemaschinen-Herstellers ist wegen falscher Angaben irreführend

Freitag, den 30. Juli 2010

Das LG Hamburg hält einen Werbespot, der zu den bei der Kaffeezubereitung mit einer herkömmlichen Kaffeefiltermaschine entstehenden Personalkosten konkrete Euro-Angaben macht, für irreführend. Den ganzen Beitrag lesen »

LG Köln: Anwaltliche Schriftsätze können durch Bezugnahme in einer gerichtlichen Entscheidung gemeinfrei im Sinne des § 5 UrhG werden

Donnerstag, den 29. Juli 2010

Das Landgericht Köln hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 07.07.2010, AZ. 28 O 721/09) entschieden, dass anwaltliche Schriftsätze gemeinfrei werden, wenn das entscheidende Gericht in seiner Begründung auf diese Schriftsätze verweist und Bezug nimmt. Den ganzen Beitrag lesen »

Presse darf keine Einzelheiten aus Ermittlungsakte wegen Vergewaltigungsvorwurfs eines bekannten Wetter-Moderators nennen

Montag, den 26. Juli 2010

Das Landgericht Köln bestätigte in seinem Urteil vom 12.05.2010 (Az.: 28 O 175/10) die einstweilige Verfügung des Wetter-Moderators Jörg Kachelmann gegen die Zeitschrift Focus vom 29.03.2010.Diese hatte im Rahmen eines Artikels detailliert Informationen aus seinen Ermittlungsakten veröffentlicht. Dabei handelte es sich insbesondere um zahlreiche Einzelheiten zum angeblichen Tathergang, sowie Details der Ergebnisse medizinischer Untersuchungen des Opfers. Anklage hatte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben. Den ganzen Beitrag lesen »

Erstattungsfähigkeit der Kosten für Abschlussschreiben

Freitag, den 23. Juli 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 04.05.2010, AZ: I-4 U 12/10 entschieden, dass auch nach Ablauf einer nur zweiwöchigen Wartefrist die Kosten eines Abschlussschreibens erstattungsfähig sind. Den ganzen Beitrag lesen »

Markenrecht - Auskunftsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren

Sonntag, den 27. Juni 2010

Gemäß dem Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 02.02.2010, AZ: 2 O 102/09, ist die Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung nur möglich, „wenn das entscheidende Gericht praktisch ausschließen kann, dass eine übergeordnete Instanz zu einem anderen Ergebnis gelangt”.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin, die Inhaberin einer Marke ist, welche insbesondere für Schuhe eingetragen war, gegen die Beklagte, die u.a. Schuhe verkaufte, ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt. Die Klägerin behauptete, der Beklagte vertreibe Schuhe mit einem Dekor, welches ihre Rechte an der Marke verletze. Ein von ihr beauftragter Testkäufer habe bei dem Beklagten Schuhe mit dem streitgegenständlichen Dekor gekauft. Die Klägerin erwirkte sodann eine einstweilige Verfügung in welcher der Beklagte zur Unterlassung und Auskunftserteilung verpflichtet wurde. Hiergegen legte der Beklagte Widerspruch ein. Der Beklagte zweifelte daran, dass der Testkäufer die Schuhe mit dem streitgegenständlichen Dekor tatsächlich bei ihm gekauft habe. Der Testkäufer sei in der Schuhbranche insbesondere bekannt dafür, auch `unlautere Dinge` zu tun.

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Gericht erlässt erstmals einstweilige Verfügung gegen Twitter-Nutzer wegen verlinkter Inhalte Dritter

Mittwoch, den 21. April 2010

Das Landgericht Frankfurt am Main hat erstmals mit Beschluss vom 20.04.2010 (3-08 O 46/10) eine einstweilige Verfügung gegen einen Twitter-Nutzer erlassen. Im Rahmen des Beschlusses ist dem Twitter-Nutzer unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000,00 -ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten- untersagt worden, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet auf seinen Twitter-Accounts Links zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich vermeintlich unwahre Behauptungen befanden.

Der Volltext des Beschlusses lautet wie folgt: Den ganzen Beitrag lesen »

Sie benötigen Beratung im Bereich des Markenrechts?

Donnerstag, den 31. Dezember 2009

Haben Sie vor, eine Marke anzumelden? Wird Ihre Marke von einem Wettbewerber verletzt? Wurde Ihr Unternehmen abgemahnt? Gerne beraten Sie unsere im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwälte. Immer mehr Unternehmer erkennen die Notwendigkeit, Marken eintragen zu lassen. Schließlich sind diese wesentlicher Vermögensbestandteil eines jeden Unternehmens. So können sich - ohne Markenschutz - Aufwendungen für Werbung und Marketing als völlig nutzlos erweisen. Dies passiert immer dann, wenn die Benutzung eines beworbenen Namens sofort eingestellt werden muss, z.B. aufgrund einer einstweiligen Verfügung. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie von der Markenrecherche über die Markenanmeldung bis hin zu gerichtlichen Markenrechtsstreitigkeiten.

Markenrecherche

Vor der eigentlichen Markenanmeldung führen unsere Rechtsanwälte eine Recherche durch. So wird beispielsweise vermieden, dass der Inhaber einer älteren Marke den Inhaber einer jüngeren Marke abmahnt.

Markenanmeldung

Unsere Anwälte aus dem Markenrechtsdezernat melden Ihre Marken bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an, sei es eine Wortmarke, eine Wortbildmarke oder eine dreidimensionale Marke. Wenn Sie eine Gemeinschaftsmarke eintragen lassen möchten, betreiben wir das Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch, wenn das DPMA die Auffassung vertritt, Ihre Marke könne nicht eingetragen werden, weil z.B. eine fehlende Unterscheidungskraft oder eine offensichtliche Irreführungsgefahr vorliege. In vielen dieser Fälle kann eine Markeneintragung dennoch erfolgen.

Abwehr einer gegnerischen Markenanmeldung

Möchten Sie verhindern, dass ein nationaler oder ausländischer Wettbewerber eine Marke einträgt, die mit Ihrer Marke kollidiert? Gerne helfen unsere im Markenrecht erfahrenen Anwälte Ihnen dabei. Für Sie beantragen wir die Löschung, legen Widerspruch ein, ggf. treffen wir mit der Gegenseite auch Abgrenzungsvereinbarungen.

Markenrechtsverletzung

Wurde Ihre Marke von einem Wettbewerber verletzt oder wurde Ihr Unternehmen gar abgemahnt, weil Sie angeblich selbst eine gegnerische Marke verletzt haben? Gerne beraten wie Sie und Ihr Unternehmen. Unsere Tätigkeit umfasst die Erstellung von Abmahnungen, die Durchführung von einstweiligen Verfügungsverfahren sowie die Verteidigung gegen markenrechtliche Ansprüche Dritter. Gerne stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer: 0221 - 95 15 63 0 zur Verfügung.

LG Berlin: Kanzlei darf Schriftsätze der Gegenseite auf ihre Homepage stellen

Montag, den 23. November 2009


Das LG Berlin hat in seinem Urteil vom 17. September 2009 (Az.: 27 O 530/09) entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei Schriftsätze von gegnerischen Anwälten auf ihre Homepage stellen darf. Wenn die Schriftsätze im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren stehen und keine Betriebsgeheimnisse verraten werden, stellt dies keinen Rechtsverstoß dar.

Die Klägerin war Betreiberin einer Gießerei. Der Betrieb war Gegenstand in mehreren immissions­schutzrechtlichen Verfahren. Die Beklagte war eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf ihrer Homepage über die Prozesse berichtete. Dabei stellte sie im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die Klägerin einen Schriftsatz auf ihre Internetseite. Nach drei­monatigen Vergleichs­ver­hand­lungen beantragte die Klägerin eine einstweilige Ver­fügung. Die Klägerin trug vor, die Ver­öffentlichung des Schriftsatzes sei rechtswidrig, weil Geschäftsinterna veröffentlicht würden. Diese Interna seien nicht für die Öffentlichkeit be­stimmt.

Das Gericht lehnte die Klage ab.

Zum einen sei die Dringlichkeit zu verneinen, da die Klägerin vor dem Antrag auf einstweilige Verfügung drei Monate abgewartet habe. Zum anderen seien die behaupteten Vorträge zur Bedeutung der ver­öffent­lichten Geschäftsunterlagen nicht bewiesen worden. Gegen das Vorliegen von wichtigen Geschäftsgeheimnissen spreche auch, dass die Klägerin drei Monate verstreichen ließ vor ihrem gerichtlichen Antrag.

(Quelle: LG Berlin, Urteil vom 17.09.2009, Az. 27 O 530/09)

LG Hamburg: Recht zum Gegenschlag auf öffentliche Schmähkritik

Mittwoch, den 18. November 2009

 Wer systematisch und dauerhaft in seinem öffentlichen Ansehen herabgewürdigt wird, darf mit gleichen Mitteln reagieren. Dieser „Gegenschlag” darf auch polemisch, zugespitzt und pauschalisierend sein. Die Reaktion muss allerdings eine gleichwertige Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung entfalten. Dies stellte das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 09.12.2008 - Az: 325 O122/08 - klar.

Die Parteien - beide aus dem Verlagswesen - stritten um den Bestand einer einstweiligen Verfügung. Mit dieser wurde dem Antragsgegner auferlegt, bestimmte Äußerungen auf seiner Homepage zu unterlassen. So durfte der Antragsgegner laut Verfügung nicht behaupten, der Antragssteller betreibe eine Rufmordkampagne.

Das Landgericht Hamburg hob die einstweilige Verfügung indes auf. Der Antragsgegner darf sehr wohl behaupten, so das Gericht, der Antragssteller betreibe auf seiner Homepage „eine Aktion von Lügen, Verdrehungen, Herabsetzungen, Schmähungen und Unterstellungen”. Der vom Antragsgegner geführte Gegenschlag sei verhältnismäßig, nachdem der Antragssteller ohne Rechtfertigung öffentlich mit Scientology in Verbindung gebracht und als Provokateur und Betreiber eines umstrittenen Verlages bezeichnet wurde. Das Landgericht Hamburg führt mit seinem Urteil hierzu aus:

Quelle: Urteil des Landgerichts Hamburg vom 09.12.2008 - Az: 325 O122/08 -