Noch einmal: „Ed Hardy” muss Markenrechtsverstöße beweisen

Montag, den 12. Oktober 2009

Erneut hat ein Gericht eine Klage des Markeninhabers „Ed Hardy” abgewiesen. Das Landgericht Frankenthal (Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 6 O 312/08) entschied, dass für den Nachweis einer Markenrechtsverletzung pauschal vorgetragene Behauptungen im Gerichtsverfahren nicht ausreichen. Sowohl die Darlegungs- als auch die Beweislast für die vorgetragenen Behauptungen, die den Anspruch begründen sollen, obliegt dem Kläger.   Der Kläger begehrte von der Beklagten die Unterlassung des Verkaufs von gefälschter „Ed Hardy”- Bekleidung auf eBay.

Seinen Anspruch stütze der Kläger auf die Behauptung, bei der Beklagten durch einen Testkauf ein T-Shirt erworben zu haben, welches eine Fälschung sei. Er argumentierte, der portugiesische T-Shirt-Hersteller habe keine Erlaubnis, diese Shirts zu produzieren und auch die aufgedruckten Motive seien von „Ed Hardy” niemals so entworfen worden. Neben dem T-Shirt legte der Kläger einen Screenshot der Webseite als Beweis vor.  Â

Die Beklagte bestritt dem gegenüber, dass sie dieses T-Shirt verkauft hätte.

Daraufhin forderte das Gericht den Kläger auf, entsprechende Nachweise für den Kauf vorzulegen, wie beispielsweise eine Kaufquittung oder Kontoauszüge. Dem kam der Kläger allerdings nicht nach, weshalb das Gericht mangels Beweiserbringung die Klage abwies. Außerdem äußerte das Gericht zusätzliche Zweifel am restlichen Vortrag des Klägers, da das vorgelegte T-Shirt nicht mit der Beschreibung des T-Shirts in den schriftlichen Äußerungen übereinstimmte.    Â

(Quelle: http://www.markenmagazin.de/lg-frankenthal-ed-hardy-faelschung-darlegungs-und-beweislast-urteil-vom-17-02-2009-6-o-31208/)

LG Frankfurt begrenzt Streitwert bei Ed Hardy Abmahnung auf € 10.000,00

Mittwoch, den 26. August 2009

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Verfahren wegen einer Ed Hardy Abmahnung den Streitwert auf € 10.000,00 festgesetzt. Das Gericht teilte insofern mit, der Streitwert in Höhe von € 10.000,00 sei jedenfalls dann angemessen, wenn es sich lediglich um das Anbieten eines T-shirts bei eBay handle. Damit ist der Kanzlei Winterstein zunächst einmal der Wind aus den Segeln genommen worden, die teilweise Streitwerte von bis zum € 150.000,00 pro Abmahnung zugrunde legte.

Vorsicht Urlaub! Schnäppchen locken - Abmahnung droht.

Dienstag, den 14. Juli 2009

Jetzt beginnt für Millionen Deutsche die schönste Zeit im Jahr. Es geht mit der ganzen Familie Richtung Süden. Zu den beliebtesten Reisezielen gehören Länder wie die Türkei, Tunesien, Thailand oder die USA:. Blaues Meer, Strand und vor allem günstige Schnäppchen locken. Doch Vorsicht! Die erste böse Überraschung erwartet den nichtsahnenden Urlauber häufig schon beim deutschen Zoll. Kaum hat man den anstrengenden Flug hinter sich, durchsucht auch schon ein Zöllner den Koffer auf eingeführte Ware. Die vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich dann nur all zu oft als billige Plagiate oder Fälschungen.. Den ganzen Beitrag lesen »

Ed Hardy Abmahnung: K&K Logistics unterliegt vor dem AG Frankfurt

Mittwoch, den 11. März 2009

Schon seit geraumer Zeit lässt die Firma K&K Logistics Urheber- und Markenrechtsverletzungen bezogen auf Kleidungsstücke der Marke Ed Hardy durch die Kanzlei Winterstein abmahnen. In einem aktuellen Verfahren (AG Frankfurt a.M., Urteil v. 13.02.2009, 32 C 2323/08) wurde die Klage von K&K Logistics nunmehr abgewiesen. Die Richter sahen es als rechtsmissbräuchlich an, dass als Gerichtsstand Frankfurt gewählt worden ist, obwohl weder die Klägerin noch der Beklage ihren Sitz dort hatten. Lediglich die Anwälte der Klägerin haben ihre Kanzlei in Frankfurt. Das Gericht ging davon aus, dass die Klägerin nur deshalb Frankfurt ausgewählt habe, um die Kosten ihres Rechtsanwaltes gering zu halten. Dies seien jedoch sachfremde Erwägungen, die zu einer Rechtsmissbräuchlichkeit führen. Insofern gelte der “fliegende Gerichtsstand”, nach dem sich der Kläger sein Gericht bei Internetstreitigkeiten quasi aussuchen darf, in diesem Fall nicht.

Ed Hardy Abmahnung Thema bei TV NRW

Montag, den 10. November 2008

In einer Sendung zum Thema Plagiate hat Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Fernsehsender TV NRW auch ein Interview zur aktuellen Ed Hardy Abmahnwelle gegeben. Das gesamte Interwiew ist hier zu finden:

Link: KAI3:Background (07.11.08): Plagiate - Ein Milliardenschaden für die Wirtschaft

Ed Hardy Abmahnung ( K & K Logistics ): Ebay informiert Verkäufer vorab

Montag, den 27. Oktober 2008

Nach wie vor mahnt die Kanzlei Winterstein für das Unternehmen K&K Logistics Ebay-Verkäufer ab, die dort angeblich Produktfälschungen der Modemarke Ed Hardy anbieten. Viele dieser Verkäufer sind zuvor von Ebay darüber informiert worden, dass ihre (teilweise schon abgelaufenen) Angebote gelöscht worden sind. Offenbar kommt die Kanzlei Winterstein dann auch über Ebay an die echten Adressen der Verkäufer. All denjenigen, die die unten stehende E-Mail von Ebay erhalten haben, droht bereits in naher Zukunft eine Abmahnung der Kanzlei Winterstein. Sofern sich diese Abmahnung auf die Verletzung von Markenrechten bezieht, dürfte sie zumindest bei privaten Verkäufern unberechtigt sein. Siehe dazu auch unsere SpezialkategorieEd-Hardy Abmahnungen. Sofern Sie also noch nicht abgemahnt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vor horrenden Anwaltsgebühren zu schützen. Rufen Sie uns unter 0221 951 563 52 an. Wir beraten Sie gerne. Die Mail die Ebay derzeit an die Betroffenen Verkäufer verschickt, sieht so aus: Den ganzen Beitrag lesen »

Nach wie vor aktuell: Abmahnungen von Ed Hardy Kleidungsstücken bei Ebay durch die Kanzlei Winterstein & Ruhrmann im Auftrag der K & K Logistics

Dienstag, den 16. September 2008

Weiterhin werden Verkäufer von Artikeln des angesagten Modelabels Don Ed Hardy, die diese bei Ebay zum Verkauf angeboten haben, von der Kanzlei Dr. Winterstein & Dr. Ruhrmann aus Frankfurt abgemahnt. So sind Winterstein und Ruhrmann, im Auftrag des exklusiven Rechtinhabers für das deutsche und österreichische Lizenzgebiet, der Firma K & K Logistics, in einem Fall tätig geworden, in dem ein Ebay-Nutzer eine Ed Hardy Kopfbedeckung (Cap) für ca. 40 € angeboten hatte. Ergebnis der Auktion: der Verkäufer muss 1.379,80 € zahlen! Denn wie sich im Nachhinein herausstellte, war die Ware eine Fälschung, obwohl der Ebay-Nutzer die Cap selbst in einem Wiener Geschäft erworben hatte, ohne Kenntnis davon zu haben, dass es sich nicht um Originalware handelte. Scheinbar wird dieser Artikel in diversen Wiener Modegeschäften gleichfalls angeboten, die dessen Herkunft mit “Made in Mexico” angegeben. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnung von Don Ed Hardy Kleidung bei Ebay durch die Kanzlei Winterstein & Ruhrmann im Auftrag von K & K Logistics

Dienstag, den 2. September 2008


Seit einigen Tagen häufen sich die Berichte über Abmahnungen wegen des Einstellens von Kleidungsstücken der In-Marke Ed Hardy auf der Seite des Internetauktionshauses Ebay. Dahinter steckt die Fa. K & K Logistics, die die exklusiven Lizenzrechte für den deutschen und österreichischen Markt an der mit Motiven und dem Namen des US-amerikanischen Tätowierungs-Künstlers Ed Hardy versehenen Bekleidung innehat. Im Namen der K & K Logistics wird die Frankfurter Kanzlei Winterstein & Ruhrmann, die auch schon bei Abmahnungen im Zusammenhang mit Abercrombie & Fitch in Erscheinung getreten ist, tätig. In den Schreiben der Kanzlei Winterstein & Ruhrmann wird den Verkäufern von Ed Hardy-Artikeln mitgeteilt, dass ihr Angebot eine Urheber- und Markenrechtsverletzung darstelle. Deshalb hätten diese die u.a. durch das Tätigwerden der Kanzlei Winterstein & Ruhrmann entstandenen Abmahnkosten i.H.v. 1641,96 € zu tragen und darüber hinaus auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer regelmäßig sehr kurz gesetzten Frist abzugeben. Das Besondere an diesem Vorgehen ist hierbei, dass – anders als dies in der Vergangenheit üblich war – nicht primär gewerbliche, sondern vor allem auch private Anbieter betroffen sind. Den ganzen Beitrag lesen »