LG Stuttgart: Kombiauktionen bei bewusster Ausnutzung eines bekannten Markennamens unzulässig

Dienstag, den 24. August 2010

 Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22. Juni 2010 (Az.: 17 O 41/10) entschieden, dass Ebay-Auktionen, die ein Hauptprodukt eines relativ unbekannten Herstellers mit einem Zubehörprodukt eines Branchenführers gezielt verbinden, gegen das Markengesetz verstoßen. Den ganzen Beitrag lesen »

AG Gummersbach: Schadensersatz bei unberechtigtem Abbruch einer eBay-Auktion

Samstag, den 31. Juli 2010


In einem aktuellen Urteil vom 28.06.2010 (Az. 10 C 25/10) hat das AG Gummersbach entschieden, dass der Verkäufer dem Käufer zu Schadensersatz statt der Leistung verpflichtet ist, wenn der Verkäufer die eBay-Auktion unberechtigt vor dem eigentlichen Auktionsende abbricht und die Lieferung des Gegenstands anschließend endgültig verweigert. Den ganzen Beitrag lesen »

Milliarden-Klagen gegen eBay und Facebook

Dienstag, den 20. Juli 2010

Das Internethaus eBay und das soziale Netzwerk Facebook sehen sich mit einer Milliarden-Klage in den USA konfrontiert:Dem Online Aktionshaus eBay werden mehrere Patentverletzungen vorgeworfen. Es wird gerügt, dass eBay im Zusammenhang mit seinem im Jahr 2002 übernommenen Bezahlsystem Paypal ein vom Kläger, dem Unternehmen XPRT Ventures, geschütztes Verfahren für Online-Bezahlsysteme einsetze.

Entsprechend der eingereichten Klage soll das Auktionsunternehmen die Technologie nach einer vertraulichen Vorführung von XPRT abgekupfert und später als Teil einer eigenen Entwicklung selbst patentiert haben. Den ganzen Beitrag lesen »

KG Berlin: Unternehmer muss bei eBay den Vornamen angeben

Donnerstag, den 8. Juli 2010


Das KG Berlin hat sich in einem Beschluss (v. 13.02.2007; Az. 5 W 34/07) mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein eBay-Händler seinen vollständig Vornamen angeben muss oder eine Abkürzung des Vornamens ausreichend ist. Den ganzen Beitrag lesen »

Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 in Kraft. Kostenlose Musterbelehrung.

Donnerstag, den 10. Juni 2010

Ab dem 11.06.2010 die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Die Verwendung des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung wird für Online-Händler sicherer. Denn das neue Muster der Widerrufsbelehrung hat nun Gesetzesrang und kann daher nicht - wie es in der Vergangenheit häufig passiert ist - von den Gerichten als fehlerhaft eingestuft werden und somit einen berechtigten Abmahngrund bieten. Insofern ist jedem Online-Händler zu empfehlen die neue Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010 zu verwenden. Den ganzen Beitrag lesen »

LG Hamburg:Keine Erstattung der Abmahnkosten beim Verkauf eines illegalen Live-Musik-Mitschnitts bei eBay

Samstag, den 22. Mai 2010

Der Verkauf eines illegalen Live-Musik-Mitschnitts bei eBay ist keine unerhebliche Rechtsverletzung so dass die Abmahnkosten nicht auf 100 EUR begrenzt sind. § 97a Abs. 2 UrhG findet keine Anwendung.

In seinem Urteil hatte sich das LG Hamburg (Urt. v. 30.4.2010 - Az. 308 S 12/09) mit der Frage beschäftigt ob beim Verkauf eines illegalen Live-Musik-Mitschnitts bei eBay die Abmahnkosten durch Anwendung des § 97a Abs. 2 UrhG auf 100 EUR gedeckelt werden. Den ganzen Beitrag lesen »

Widerruf im Onlinehandel: neue gesetzliche Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010! Künftig auch bei ebay Widerrufsrecht auf 14 Tage beschränkbar.

Freitag, den 16. April 2010

Für viele Online-Händler ist sie seit Jahren ein Graus und ihre fehlerhafte Umsetzung schon unzählige Male Gegenstand einer Abmahnung gewesen: die Belehrung über den Widerruf. Selbst amtliche Mustervorlagen konnten letztlich keine Rechtssicherheit für den Verwender herstellen. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber nun abermals tätig geworden. Die ab 11.06.2010 geltende Musterwiderrufsbelehrung hat Gesetzesrang und soll neben einigen Vereinfachungen vor allem Rechtssicherheit mit sich bringen. Den ganzen Beitrag lesen »

BGH: Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss für Mängel bei eBay

Mittwoch, den 31. März 2010

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet. Der Beklagte ist als gewerblicher Verkäufer bei eBay registriert. Er bot im November 2005 auf dieser Internetplattform ein gebrauchtes Telefon zum Kauf an. In dem Angebot war ein Gewährleistungsausschluss vorgesehen. Die Klägerin erwarb das Telefon unter ihrer allgemeinen, nicht ausschließlich für Gewerbetreibende vorgesehenen Benutzerkennung. Den ganzen Beitrag lesen »

LG Bonn: falsche Tatsachenbehauptungen bei eBay können einen Unterlassungsanspruch begründen

Mittwoch, den 10. März 2010


Das LG Bonn hat in einem Urteil vom 22.11.2009 (Az. 1 O 360/09) entschieden, dass falsche Tatsachenbehauptungen, die auf der Internetauktionsplattform eBay abgegeben werden, einen Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb darstellen und demnach einen Unterlassungsanspruch begründen können. Den ganzen Beitrag lesen »

eBay und die damit verbundenen rechtlichen Probleme

Donnerstag, den 31. Dezember 2009

Vermehrt werden derzeit Verkäufer auf der Internetplattform eBay abgemahnt. In den meisten Fällen beziehen sich die eBay-Abmahnungen auf Wettbewerbs- und Urheberrechtsverstöße. Der Online-Markt wird hart umkämpft. Wettbewerber lauern förmlich auf Verstöße im Ebay-Recht. Widerrufsbelehrungen werden nicht erteilt, Bilder werden kopiert, die Mehrwertsteuer wird nicht angegeben und vieles mehr. All dies wird abgemahnt. Wurden Sie oder Ihr Unternehmen abgemahnt? Haben Sie vor, Ihren ebay-Auftritt „ebay-rechtskonform” zu gestalten? Möchten Sie gegen einen Mitkonkurrenten vorgehen? Gerne beraten wir Sie dabei und umkurven gemeinsam mit Ihnen die Klippen des eBay-Rechts.

Muss jeder Verkäufer bei eBay eine Widerrufsbelehrung verwenden?

Zunächst ist zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer zu unterscheiden. Verkauft ein Verbraucher etwas über ebay, muss er nicht über die Widerrufsmöglichkeiten belehren. Anders verhält es sich wiederum bei einem Unternehmer. Dieser muss deutlich auf das Widerrufsrecht hinweisen. Tut er dies nicht, kann der Käufer, der zugleich Verbraucher ist, auch noch nach Monaten den Kaufgegenstand zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung bei e-Bay hat zudem auch wettbewerbsrechtliche Folgen. So kann derjenige Unternehmer, der auf der eBay-Plattform keine Widerrufsbelehrung verwendet, von Konkurrenten abgemahnt werden. Der fehlende Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit stellt nämlich eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar. Â Â

Wann ist ein ebay-Verkäufer denn überhaupt Unternehmer?

Das BGB bestimmt, wann eine Person Unternehmer ist. Gemäß Â§ 14 BGB ist der Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Definition gilt auch für das Ebay-Recht.  So kann eine Privatperson bereits dann Unternehmer sein, wenn sie in wenigen Monaten mehr als 40 Verkäufe bei eBay getätigt hat. In vielen Fällen erfüllt auch der Powerseller die Voraussetzungen des Unternehmerbegriffs.

Was soll ich tun, wenn ich als e-Bay-Verkäufer eine Abmahnung erhalten habe?

Unter gar keinen Umständen sollte die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Rat unterschrieben und zurückgesandt werden. Oftmals stellt sich nämlich heraus, dass der geforderte Geldbetrag zu hoch ist. Manchmal stellt das vorgeworfene Verhalten noch nicht einmal eine Rechtsverletzung dar. Aber Vorsicht: Lässt der Abgemahnte die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung fruchtlos verstreichen, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wegen der damit verbundenen hohen Kosten sollte rechtzeitig vor Fristablauf anwaltlicher Rat ersucht werden. Wir vertreten inzwischen mehr als 500 Mandanten aus dem Online-Verkaufsbereich und verfügen daher über das entsprechende Know-How. Gerne beraten wir auch Sie und stehen Ihnen unter der Rufnummer 0221 95 15 63 0 persönlich zur Verfügung.