ARD und ZDF im Internet: Onlinekonzepte auf dem Prüfstand

Freitag, den 30. Juli 2010

Nach der Durchführung des so genannten Drei-Stufen-Tests hat der ZDF-Fernsehrat die Onlineangebote von ZDF, Phoenix und 3Sat genehmigt. Hiernach entsprechen die Telemedienangebote den Voraussetzungen des 12.Rundfunkstaatsvertrags und sind vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst. Allerdings bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich der Onlineangebote von ARD und ZDF.

Einschränkung des Online-Angebots

Damit hat das ZDF für sein Online-Angebot die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen. Hierzu mussten allerdings erhebliche Einschränkungen hingenommen werden. Nach Aussage des ZDF-Intendanten Markus Schächter musste der Sender aus seinem Onlineangebot hierfür um die 110.000 Seiten löschen. Im Übrigen wurde die maximal zulässige Verweildauer von Angeboten im Internet eingeschränkt. So mussten u.a. Sendungen über die Fußball-WM nach 24 Stunden wieder aus dem Netz entfernt werden und Nachrichtensendungen dürfen nach einem Jahr online nicht mehr abrufbar sein.

Zuvor hatte das ZDF sein Online-Konzept anhand des so genannten Drei-Stufen-Tests überprüft. Hiermit wird die Auswirkung auf die Konkurrenz, die wirtschaftliche Vertretbarkeit sowie die publizistische Bedeutung des Onlineangebots untersucht. Das Ergebnis des Tests ergab, dass sich die Telemedien von ZDF, 3sat und Phoenix nur geringfügig auf die untersuchten Märkte auswirken. In diesem Zusammenhang wurde hier der Einfluss auf den jeweiligen Online-Werbemarkt durch die ZDF-Onlineangebote mit 0,4 Prozent, die 3sat-Onlineangebote mit 0,1 Prozent und die Phoenix-Onlineangebote mit 0,01 Prozent beziffert. Insgesamt entspräche das Online-Konzept des ZDF damit den Anforderungen des 12. Rundfunkstaatsvertrages.

Entsprechend kritisch über das öffentlich-rechtliche Onlineangebot äußern sich weiterhin viele Zeitungsverleger, da ihrer Ansicht nach die öffentlich-rechtlichen Sender mit Hilfe von Rundfunkgebühren der privaten Wirtschaft Konkurrenz machen.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen

Der Konflikt um die Internetpräsenz von ARD und ZDF ruft auch unter Juristen ganz unterschiedliche Ansichten hervor. Die ARD gab in diesem Zusammenhang bei dem Verfassungsrechtler und ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier ein Gutachten zu Klärung der Streitfrage in Auftrag. Papier erklärte die Online-Presse zum Bereich von ARD und ZDF während die Printmedien mit ihren Online-Angeboten ihr Kerngeschäft verlassen würden. Der Staats- und Medienrechts-Professor Christoph Degenhart hingegen kritisierte dieses Gutachten. Papier habe hierin nicht ausreichend dargelegt, warum - wie im Rundfunk - auch im Online-Bereich eine Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten notwendig sein solle. Degenhart widersprach ferner dem Argument Papiers, dass der Internetnutzer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Lotsen durch das Internet benötige. Diese Vorstellung, sei mit dem Bild des Grundgesetzes vom mündigen und informierten Verbraucher nicht vereinbar. Schließlich sei die im Gutachten vorgenommene Gleichstellung des Internets mit dem traditionellen Rundfunk unzulässig, so Degenhart.

Gerichtliche Klärung?

Zahlreiche Verleger, unter ihnen der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger Hubert Burda, beabsichtigen in diesem Zusammenhang eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit. Ihrer Auffassung nach werden durch die Online-Konzepte von ARD und ZDF das im Rundfunkstaatsvertrag statuierte gesetzliche Verbot der sendungsunabhängigen Online-Presse umgangen. Der Rundunkstaatsvertrag fordert insoweit, dass Online-Texte von ARD und ZDF auf sendungsbezogene Inhalte beschränkt werden müssen. Möglicherweise wird sich nun bald die Europäische Kommission mit dieser Frage zu beschäftigen haben.

Quelle: Pressemitteilung des ZDF vom 25.06.2010

Rundfunkräte von BR und MDR genehmigen das Online Angebot von ARD und ZDF nach Drei-Stufen-Test

Donnerstag, den 8. Juli 2010

Die Rundfunkräte vom Bayrischen Rundfunk (BR) und dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) haben die Onlineangeboten der öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF geprüft und diese in einem Drei-Stufen-Test begutachtet.

Das Telemedienangebot der ARD „DasErste.de” hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks grundsätzlich genehmigt. Änderungen sind jedoch nach Ansicht des Rundfunkrates im Bezug auf die zeitliche Dauer der einzelnen Video-on Demand-Angebote notwendig. Insofern schließt er sich der Meinung des WDR-Rundfunkrates an. Der Rundfunkrat des BR spricht sich bezüglich Unterhaltungsserien für eine Bereitstellung der Video-on-Demand Angebote für eine Zeitspanne von 7 Tagen aus. Hiermit unterschreitet er die von den Intendanten gewünschte Zeitspanne von 6 Monaten deutlich. Der Rundfunkrat begründete seine Ansicht mit dem Hinweis, dass der Beitrag des Angebotes „DasErste.de” zum publizistischen Wettbewerb in qualitativer Hinsicht die marktübliche Auswirkungen auf private Wettbewerber überwiege. Den ganzen Beitrag lesen »

31. August 2010 ist Stichtag für Abschluss des Drei-Stufen-Tests bei bestehenden Telemedien

Freitag, den 23. Januar 2009

Am 18. Dezember 2008 haben die Ministerpräsidenten der Länder nun den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag offiziell unterzeichnet. Damit dieser wie geplant zum 01. Mai 2009 Inkrafttreten kann, müssen nun noch die Landesparlamente zustimmen. Die unterzeichnete Fassung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags sieht vor, dass die Prüfung bereits bestehender Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein muss.
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