Internetversteigerung von Bahntickets - Widerrufsrecht

Donnerstag, den 29. Juli 2010

Der sechste Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat in seinem Urteil vom 15.04.2010, AZ: 6 U 49/09 entschieden, dass hinsichtlich im Internet erworbener Bahntickets ein Widerrufsrecht nicht bestehe, da aufgrund § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzverträge nicht anwendbar seien.

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