Gewerblicher Verkäufer trotz Angabe „Privatverkauf” bei eBay
Mittwoch, den 5. Mai 2010
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 18.03.2010, AZ: 4 U 177/09, entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Anbieterkennzeichnung und fehlender Widerrufsbelehrung wegen gewerblichen Handelns gegeben sei, obwohl der Beklagte seinen Verkauf als Privatverkauf auf eBay bezeichnet hatte. Den ganzen Beitrag lesen »
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Allgemein, E-Commerce |
| Stichwörter: | Abmahnung, Anbieterkennzeichnung, Gewerblicher Verkäufer, Privatverkauf eBay, Unterlassung, Wettbewerbsrecht, Widerruf, Widerrufsbelehrung |












