OLG Hamburg zum Nachweis der Rechteinhaberschaft bei urheberrechtlichen Ansprüchen

Samstag, den 14. August 2010

Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 12.05.2010 (5 U 221/08) urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Auskunft eines Klägers mangels nachgewiesener Rechteinhaberschaft verneint und das dahingehende erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg aufgehoben.

Der Kläger vertrieb Waren, u.a. mit fünf Grafiken, die Streitgegenstand waren. Der Kläger rügte im erstinstanzlichen  Verfahren, dass diese fünf graphischen Darstellungen in der Bildersuche der von der Beklagten betriebenen Suchmaschinen im Internet als sog. „Thumbnails” unerlaubt genutzt worden seien. Unstreitig war, dass Originale der streitgegenständlichen Zeichnungen von dem vom Kläger angebotenen Zeugen angefertigt wurden. Streitig war jedoch, ob und in welchem Umfang der Zeuge dem Kläger die Rechte zur Nutzung dieser Zeichnungen eingeräumt hat, insbesondere für die unkörperliche Nutzung im Internet. Der Rechtsstreit betraf daher in erster Linie die Frage der Rechtsinhaberschaft des Klägers.

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AG Düsseldorf: Beweis ausschließlicher Rechteinhaberschaft im Filesharing-Verfahren nicht erbracht

Freitag, den 30. April 2010

In einer aktuellen Entscheidung hat das AG Düsseldorf (Urteil vom 14.04.2010, Az 57 C 15741/09) eine Klage abgewiesen, in der die Kanzlei Nümann + Lang für die Firma Uptunes GmbH Rechtsanwaltskosten für die Versendung einer Abmahnung sowie Schadensersatz geltend gemacht hatte. Den ganzen Beitrag lesen »

Beweis der Aktivlegitimation im Urheberrechtsprozess

Montag, den 26. April 2010

Wer behauptet, ausschließlicher Inhaber von Nutzungsrechten zu sein, muss im Prozess -so entschied das Landgericht Hamburg am 29.01.2010, AZ: 308 S 2/09- seine Aktivlegitimation rechtzeitig darlegen und beweisen. Eine pauschale Behauptung, Nutzungsrechtsinhaber zu sein, genüge nicht. Dies insbesondere dann nicht, wenn im Verfahren bereits ein gerichtlicher Hinweis bezüglich weiteren Vortrags und weiterer Beweisangebote in Bezug auf die Aktivlegitimation erfolgt sei. Den Hinweis des Abmahners, dass in einem Parallelverfahren seine Aktivlegitimation angenommen wurde, sah das Gericht, insbesondere unter Hinweis auf den Beibringungsgrundsatz im jeweiligen Verfahren, nicht als ausreichenden Beweis an.

Quelle: LG Hamburg, Urteil v. 29.01.2010, Az. 308 S 2/09

AG Frankfurt am Main bezweifelt in Filesharing-Prozess schlüssigen Vortrag bezüglich Aktivlegitimation der Rechteinhaberin

Dienstag, den 6. April 2010

 Mit Beschluss vom 04.11.2009 hat sich das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 29 C 713/09-73) erneut als örtlich unzuständig erklärt und den Rechtstreit gemäß Â§ 281 ZPO an das örtliche zuständige Gericht (hier: AG Hannover) verwiesen.

Diese Information mag nicht verblüffen, da das AG Frankfurt bereits häufiger den sog. fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Prozessen verneint hat. Laut AG Frankfurt am Main kann aus dem Wortlaut des § 32 ZPO kein Rückschluss gezogen werden, dass der Erfolgsort beim Filesharing überall dort ist, wo ein Herunterladen des Musikstückes möglich ist. Das Gericht vertritt insoweit die Auffassung, die Grundsätze des fliegenden Gerichtsstandes könnten auf Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht übertragen werden. Als Gerichtsstand heranzuziehen sei vielmehr der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten gemäß Â§Â§ 12, 13 ZPO.

Eine kleine Sensation findet der aufmerksame Leser des Beschlusses jedoch unter Ziffer II. auf Seite 6. Offensichtlich hatte die Klägerin nämlich darauf hingewiesen, dass sich jedenfalls ihr eigener Gerichtsstand in Frankfurt am Main befände und Frankfurt unter diesem Gesichtspunkt örtlich zuständig sei. Diesen Vortrag nahm der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Reidenbach schließlich zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Klägerin nicht dargelegt habe, dass sie selbst Inhaberin des ausschließlichen Rechts, den Tonträger „Stark wie Zwei” über dezentrale Computernetze auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen, sei.

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