Abmahnungen der Kanzlei Aumann-Mangels im Auftrag des Verlages Richard Aumann & Co. gegen Händler der Online-Verkaufsplattform buchhandel.de
Dienstag, den 17. August 2010
Die Kanzlei Aumann-Mangels aus Holzminden mahnt in letzter Zeit vermehrt für die Firma „Richard Aumann & Co.“ Buchhändler der Online-Verkaufsplattform buchhandel.de ab. Gegenstand der Abmahnungen sind insbesondere angebliche Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
| Autor: | Rechtsanwalt Kilian Kost |
| Kategorie: | E-Commerce, Internetrecht |
| Stichwörter: | Abmahnung, Abmahnwelle, Rechtsmissbrauch, Unterlassungserklärung, Widerspruchsbelehrung |












