Ex-Bundeskanzler Schröder mahnt Buchhändler ab

Donnerstag, den 19. Juni 2008

Für teils gehörigen Unmut und teils auch ein Schmunzeln sorgte diese Woche ein populärer Abmahner. Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder mahnte, vertreten durch die Kanzlei Nesselhauf, Buchhändler in Hamburg wegen des Verkaufs des von Jürgen Roth verfassten Buches “Der Deutschland-Clan – Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz“, ab.

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Große Medienresonanz auf die Abmahnungen der Antiquare

Dienstag, den 18. Dezember 2007

Unsere E-Mail an die Antiquare mit weiterführenden Links:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie die meisten von Ihnen bereits mitbekommen haben, hat booklooker.de mittlerweile unsere juristische Einschätzung zu den aktuellen Abmahnungen online gestellt. Auf der Seite
http://www.booklooker.de/pages/abmahnung.php

sind auch die bereits angekündigten Dokumente herunterzuladen.
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Abmahnungen der Antiquariate: Erste rechtliche Einschätzung

Freitag, den 14. Dezember 2007

Weiterhin erreichen uns dutzende Anrufe und E-Mails zu den Abmahnungen, die Antiquare in Deutschland seit gestern erhalten. Dazu hier nun eine erste rechtliche Einschätzung sowie am Ende des Textes ein gemeinsam mit booklooker.de ausgearbeitetes Angebot an die Betroffenen.
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Abmahnungen der Antiquariate werden heiß diskutiert

Freitag, den 14. Dezember 2007

Im Booklooker-Forum wird seit gestern Abend kontrovers über die neuste Abmahnwelle diskutiert, mit der etliche deutsche Antiquariate überzogen worden sind. Auf auf Buchmarkt.de und auf der Internetseite des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gibt es ebenfalls Berichte. Wir sind noch dabei, alle Informationen zusammenzutragen und werden dann heute Abend eine Mail versenden, in der wir Informationen zum weiteren Vorgehen geben werden. Sollten auch Sie von den Abmahnungen betroffen sein, so schicken Sie bitte eine E-Mail an info@wbs-law.de und wir setzen Sie auf unseren Verteiler. Unsere aktuelle Berichterstattung über die Abmahnungen können Sie hier abrufen.

Abmahnungen der Booklooker-Buchhändler

Donnerstag, den 13. Dezember 2007

Nach und nach werden weitere Details zu den massenhaften Abmahnungen der Booklooker-Buchhändler bekannt: Bei nicht allen Abgemahnten hat zuvor ein Käufer mit dem Nicknamen “Niklas” bestellt. Das lässt befürchten, dass noch weitaus mehr Antiquariate von der Abmahnwelle betroffen sind, als zunächst angenommen.

Die Bücher, die hier betroffen sind, stehen auf dem Index jugendgefährdender Schriften. Nach 25 Jahren werden diese Werke automatisch aus dem Index gelöscht (in Einzelfällen ist eine Verlängerung möglich). Die meisten Bücher sind so alt, dass sie oft schon im kommenden Jahr automatisch vom Index gelöscht worden wären. Es stellt sich also die Frage, ob im Einzelfall wirklich ein wettbewerbsrelevanter Verstoß gegeben sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch zu überprüfen sein, ob der abmahnende Buchhändler überhaupt als Wettbewerber zu qualifizieren ist.

Problematisch ist, dass die vorbereiteten Unterlassungserklärungen sehr weit gefasst sind. Bei tausenden von Büchern lässt sich oft nicht mehr nachvollziehen, welche Werke davon auf dem Index stehen. Insbesondere ist der Index nicht frei im Internet verfügbar. Vielmehr soll vermieden werden, dass eine solche Liste die Jugendlichen gerade dazu bewegt, sich die entsprechenden Werke zu besorgen.

Der Verkauf solcher Bücher ist in der Regel nur an Erwachsene möglich. Genau das kann allerdings beim Vertrieb über das Internet kaum sicher gestellt werden. Wirksame Altersverifikationssysteme existieren kaum.

Morgen will auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf seiner Internetseite über diese Abmahnungen berichten (http://www.boersenblatt.net/).

Aufgrund der Vielzahl von Anrufen, die wir in dieser Sache gerade erhalten, werden wir es nicht schaffen, alle Betroffenen noch heute zurück zu rufen. Bitte teilen Sie uns per Mail an info@wbs-law.de Ihre Kontaktdaten, den Fristablauf für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die betroffenen Bücher mit. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.

Buchhändler werden massenhaft abgemahnt

Donnerstag, den 13. Dezember 2007

Seit heute erschüttert offenbar eine neue Abmahnwelle die deutsche Buchszene. Wie wir erfahren haben, sind zahlreiche Buchhändler abgemahnt worden, weil sie Werke angeboten haben, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen. Die Bücher sind teilweise über 20 Jahre alt. Den Buchhändlern wird von einem Konkurrenten aus Bonn der Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vorgeworfen.
Betroffen sind neben Händlern, die ihre Bücher auf der Plattform www.booklooker.de anbieten offenbar auch Händler, die ihre Bücher auf www.zvab.com anpreisen. Derzeit prüfen wir, inwiefern die Abmahnungen berechtigt sind. Es liegt hier der Verdacht nahe, dass es sich um unzulässige Massenabmahnungen handelt. Auch der angesetzte Streitwert von 15.000,00 € ist zu überprüfen. Ganz offenbar sind auch Privatpersonen abgemahnt worden. Dies verwundert, da sich die Abmahnung auf Normen aus dem Wettbewerbsrecht stützt. Auf dieser Grundlage können Privatpersonen aber gerade nicht abgemahnt werden.

Sofern Sie von den Abmahnungen betroffen sind, können Sie Rechtsanwalt Christian Solmecke oder Otto Grote in der Kanzlei Wilde & Beuger unter der Telefonnummer 0221/951563-52 kontaktieren. Wir werden noch heute auf dieser Internetseite weiter über den Fall berichten.

Nachtrag:
Abgemahnt wird durch die Rechtsanwältin Christine Erhardt aus Overrath. Sie wird tätig im Auftrag der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH, welche laut IHK Bonn ansässig ist in der Lotharstr. 155, 53115 Bonn. Geschäftsführer der GmbH ist Guido Renner, der gleichzeitg auch als Rechtsanwalt tätig ist und seine Kanzlei ebenfalls in der Lotharstr. 155 in Bonn hat. Der Verdacht, dass hier zwei Rechtsanwälte zusammenarbeiten, um im großen Stil abzumahnen, ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen.

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weit gefasst. Sie bezieht sich auf sämtliche Bücher, die auf dem Index stehen. Wer diese Unterlassungserklärung unterschreibt, muss auf jeden Fall befürchten, künftig dagegen zu verstoßen. Gerade bei älteren Büchern ist oft nicht klar, ob sie auf der Liste der indizierten Bücher stehen. Ein Verstoß würde dann mit mehreren tausend Euro pro Buch geahndet (Vertragsstrafe). Insofern muss überlegt werden, ob ggfs. nur eine eingeschränkte modifizierte Erklärung abgegeben wird.

Einige Buchhändler sind verwundert darüber, dass hier nicht direkt Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite geltend gemacht werden. Dieses Vorgehen kann zweierlei Gründe haben. Oft warten Rechtsanwälte ab, ob sie die Unterlassungserklärung unterschreiben zurück bekommen. Erst in einem nächsten Schritt verschicken sie dann die Rechnung. Eine unterschrieben Unterlassungserklärung wirkt dann bezogen auf die noch zu stellende Gebühreforderung wie ein Schuldanerkenntnis, sofern Sie nicht modifiziert worden ist. Andererseits kann es auch sein, dass nur ein Buch abgemahnt wird und die Abmahner schon jetzt wissen, dass der Abgemahnte noch weitere indizierte Bücher abmahnt. Dann würde unmittelbar die Vertragsstrafe fällig.

Händler, die folgende Bücher angeboten haben, wurden abgemahnt:

“Liebesnächte” von Werther
“Electric Sensation” von Adirondack
“Das Ganze noch einmal” von Molitor
“Die Sklavenhändlerin Und Ihre Liebesopfer”
“Das erotische Rowohlt Lesebuch” von Mathiak
“Godbye Janette” von Robbins
“Lovers” von Burton
“Forbidden Erotica - The Rotenberg Collection”

Fraglich ist, ob der abmahnende Buchhändler aus Bonn auch tatsächlich als Wettbewerber einzustufen ist. Bislang ist er zumindest nicht im Internet zu finden.

Nachtrag Nr. 2

Soeben erfahren wir, dass alle betroffenen Antiquariate im November Bücher an einen Händler mit dem Nicknamen Nicklas (Rosenberger) verschickt haben. Der Käufer hat sich erst vor kurzer Zeit bei booklooker angemeldet und innerhalb kürzester Zeit 200 indizierte Bücher erworben. Die Adresse des Käufers ist identisch mit der Adresse von Rechtsanwalt Axel Rosenberger in Bonn.

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