Subway to Sally: Graf von Westphalen mahnt jetzt auch ab
10. Juni 2009
UPDATE (12.6.09): Ebenfalls abgemahnt wird jetzt der TOP 10 Hit “Ayo Technology” von Milow.
Eine weitere Großkanzlei ist in der Szene der deutschen Abmahnanwälte aufgetaucht. Die Rechtsanwaltskanzlei “Graf von Westphalen” mahnt derzeit das Album “Kreuzfeuer” der deutschen Band “Subway To Sally” ab. Die Kanzlei vertritt den Rechteinhaber “DigiProtect - Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien” und mahnt vermeintliche urheberrechtliche Verletzungen über das P2P-Netzwerk BitTorrent ab. Wie üblich, fordern auch die Subway-Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von € 480,00.
Die vorgeschlagene Erklärung sollte auf keinen Fall unterschrieben werden. Zu empfehlen ist vielmehr, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verwenden. Doch auch danach ist es gut möglich, dass der Ärger selbst für diejenigen nicht aufhört, die auf die Forderung der Abmahnanwälte eingegangen sind und unterschrieben sowie bezahlt haben. Die Unterlassungserklärung bezieht sich nur auf die abgemahnte Urheberrechtsverletzung, also regelmäßig einen einzelnen Download- oder Angebotsvorgang. Oftmals erinnern die Betroffenen sich nicht mehr genau an andere mögliche Verstöße oder können diese überhaupt nicht einschätzen. Daher sind auch vorläufige Unterlassungserklärungen unbedingt erforderlich, um weitere Probleme zu vermeiden.
In jedem Fall empfiehlt es sich, einen auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen versierten Anwalt mit der Entwicklung einer abgeänderten und ggf. sogar vorbeugenden Unterlassungserklärung zu beauftragen, der in vielen Fällen auch die mit den Abmahnungen verlangten Zahlungen zurückweisen können wird. Die hierauf spezialisierte Kanzlei Wilde & Beuger steht Ihnen hierbei gerne kompetent zur Seite. Unter der Filesharing-Hotline
0221 951 563 52
können Sie sich unverbindlich und diskret ausführlicher beraten lassen. A lternativ können Sie unseren Chat (am linken Rand) nutzen.
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| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke | |
| Kategorie: | IT-/Telekommunikationsrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht | |
| Stichwörter: | Filesharing, Graf von Westphalen |









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