Staatsanwälte ermitteln nicht mehr in den Filesharing-Verfahren

12. August 2008

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Generalstaatsanwälte in Deutschland sich auf ein einheitliches Vorgehen in Sachen Filesharing-Ermittlungen geeinigt haben. Essenz des Treffens war, dass die Staatsanwälte nicht mehr als Helfer der Musikindustrie fungieren wollen. Nur wenn mehr als 3000 Lieder oder 200 Filme bzw. 100 pornographische Filme herunter geladen worden sind, sollen überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden. Axel Stahl, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat dem Süddeutsche-Zeitung Magazin “jetzt” dazu ein aufschlussreiches Interview gegeben. Bei aller Euphorie über die Entscheidung ist zu beachten, dass die Entscheidung der Generalstaatsanwälte die laufenden Verfahren nicht betrifft. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass sich die Musikindustrie/Filmindustrie das neue Vorgehen nicht gefallen lassen wird. –> Zum “jetzt”-Interview

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Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: IT-/Telekommunikationsrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht
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