RA Solmecke zu Gast bei NRW.TV zum Thema “spickmich”

10. August 2009

Die Lehrerbenotungsplattform spickmich.de war Thema der Background Sendung bei NRW.TV. Bis zum BGH haben alle Instanzen spickmich Recht gegeben und hielten eine Lehrerbenotung für zulässig. Nun will die Lehrerin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Rechtsanwalt Christian Solmecke gab gemeinsam mit spickmich Geschäftsführer Tino Keller Auskunft zu den Chancen und Risiken des anstehenden Verfahrens:

Link: NRW.TV Background: Aktuelles zu Spickmich.de

Hotline: HotlineTel. 0221 951 563 52 (bei Fragen zu diesen oder anderen Rechtsthemen. Wir beraten sofort und bundesweit.) Gerne können Sie uns auch direkt im Live-Chat kontaktieren.
Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: IT-/Telekommunikationsrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht
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