Monatsarchiv für Februar 2010

Versandkosten eines Produkts müssen bei Preissuchmaschinen mit angegeben werden.

Samstag, den 27. Februar 2010

Vor dem Urteil des BGH vom 16.07.2009 (Az: I ZR 140/07) wurde in preisvergleichenden Suchmaschinen oft darauf verzichtet die Versandkosten mit anzugeben. Der Verbraucher bekam zwar einen Überblick über die Preise der verschiedenen Produkte, musste aber über einen Link auf den Seiten der Shop-Betreiber die entsprechenden Versandkosten selber herausfinden.Der BGH empfand dies als wettbewerbswidrig und betonte, dass die Preissuchmaschine der Vergleichbarkeit von Preisen dienen würde und damit notwendigerweise der Endpreis zuzüglich aller zusätzlichen Kosten gemeint sein müsse. Der Verbraucher treffe schon auf der Preissuchmaschine eine Vorauswahl, bei der er nicht damit rechnet, dass der Preis noch unvollständig ist und näheres nur über die Homepage des entsprechenden Shop-Betreibers herauszufinden ist.

Shop-Betreiber sollten in Zukunft also darauf achten, dass ihre Angebote nur in Preissuchmaschinen erscheinen, die die Angabe der Versandkosten zumindest über einen sprechenden Link auf der gleichen Seite ermöglichen.

Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de

Abmahnradar: Diesselhorst, Bente, von Lojewski mahnen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH “New Moon - Biss zur Mittagsstunde” ab

Freitag, den 26. Februar 2010

Seit heute erreichen uns die ersten Abmahnungen, die von der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski verschickt werden. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. “Diesselhorst, Bente, von Lojewski” fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von € 806,00.Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline montags bis samstags (9-18 Uhr) unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung. Einen Überblick über unser gesamtes Beratungsangebot zum Thema Filesharing finden Sie hier.

Abmahnradar: Fa. Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, München, lässt durch die Kanzlei „BaumgartenBrandt” den Film „Niko ein Rentier hebt ab” abmahnen.

Freitag, den 26. Februar 2010

Die Kanzlei „BaumgartenBrandt” versendet derzeit gehäuft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Films „Niko ein Rentier hebt ab”. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Firma Fa. Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, München.Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. “BaumgartenBrandt” fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von € 850,00.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag von Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH den Titel „I want you” von Ida Corr ab.

Freitag, den 26. Februar 2010

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „I want you” der Künstlerin Ida Corr.

 Geltend gemacht werden -wie üblich- vermeintliche Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Erstattungsansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Wie schon in der Vergangenheit bietet Kanzlei Kornmeier insofern zur Abgeltung der Ansprüche die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von € 450,00 an.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

BGH: Spiegel Online darf Dossier über den Mord an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten

Freitag, den 26. Februar 2010


Der BGH hat sich in zwei aktuellen Urteilen vom 09.02.2010 (Az. VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08) mit der Veröffentlichung eines Dossiers auf Spiegel Online beschäftigt, in dem alte Spiegel-Artikel zum Mord an dem Schauspieler Walter Sedlmayr sowie die verurteilten Täter und Fotos von diesen zusammengestellt wurden. Die Verurteilten wehrten sich gegen die Veröffentlichung des Dossiers und sahen darin ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. In der Pressemitteilung führt der BGH zu den Urteilsgründen aus: Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Hamburg zum Widerrufs- und Rückgaberecht von Kontaktlinsen.

Donnerstag, den 25. Februar 2010

Das OLG Hamburg hat mit Urteil v. 20.12.2006 (Az: 5 U 105/06) entschieden, dass Kontaktlinsen dann vom Widerrufsrecht umfasst sind, wenn der Käufer lediglich die Umverpackung geöffnet hatte, die Blisterpackung der Linsen aber ungeöffnet ließ.Dem Verfahren lag folgender Fall zugrunde: Ein Online-Händler hatte per AGB folgende Klausel seinen Verkaufsgeschäften zugrunde gelegt:

„Es gilt das gesetzliche Rückgaberecht und Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (laut Poststempel). Dieses gilt für Rücksendungen in ungeöffneten Originalverpackungen. ….”

Ein anderer Kontaktlinsenverkäufer sah diese Klausel als wettbewerbswidrig an. Er war der Meinung, dass der Verkäufer zur unbeschränkten Rücknahme der Linsen verpflichtet sei, unabhängig davon, ob die Umverpackung geöffnet sei oder nicht.

Das OLG Hamburg gab ihm Recht. Es urteilte, dass eine Ausnahme von der Rücknahmepflicht über das Medizinproduktegesetz nicht möglich sei, da durch das Öffnen der Umverpackung das Medizinprodukt Kontaktlinse nicht beschädigt oder gefährdet werde. Eine Ausnahme von der Rücknahmeverpflichtung liege nur dann vor, wenn die Blisterpackung geöffnet werde, so dass eine Weiterveräußerung wegen einer Verunreinigung der Linse unmöglich wäre.

Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/

Keine Störerhaftung des Domainhändlers bei unbekannter Markenverletzung durch Dritte

Mittwoch, den 24. Februar 2010

Das OLG München lehnte in seinem Urteil vom 13.08.2009 die Haftung einer Domain-Handelsplattform für die Verletzung von Markenrechten durch einen Dritten bei sog. „geparkten” Domains ab, wenn diese keine Kenntnisse von der Rechtsverletzung hat. Dies begründete das Gericht damit, dass der Domainhändler weder Täter noch Teilnehmer der Rechtsverletzung wäre. Da die Kunden des Domainhändlers selbst Keywords eingeben könne, sei ihm hier kein Vorwurf zu machen. Auch eine Störerhaftung lehnte das Gericht ab. Der Domainhändler habe keine ihm zumutbare Prüfungspflicht verletzt. Bei Millionen Domains und einer Vielzahl von Sprachen sei eine präventive Überprüfung und Aufteilung in unterscheidungskräftige und nicht unterscheidungskräftige Bezeichnungen schlichtweg nicht möglich und völlig unwirtschaftlich.

Dem Fall lag die Klage eines Markeninhabers zu Grunde, der sich damit gegen die Nutzung der unter seinem Markennamen betriebenen .eu-Domain wandte. Ein Kunde des Beklagten hatte die Domain mit dem entsprechenden Markennamen als Keyword versehen und bei dem Domainhändler geparkt. Dabei erhielten sowohl er als auch der Domainhändler eine “Pay-Per-Click”-Vergütung, wenn über diese .eu-Homepage die Webseite eines Google-Anzeigenkunden aufgerufen wurde.

Quelle: Urteil des OLG München vom 13.08.2009 (AZ: 6 U 5869/07)

Wohnort des Beklagten ist auch bei Onlinevertrag zwischen Privatleuten allgemeiner Gerichtsstand

Dienstag, den 23. Februar 2010

Im zu entscheidenden Fall schlossen die Parteien einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen. Dieser wurde von dem Beklagten im Internet angeboten. Der Verkäufer bat in seiner Anzeige ausdrücklich darum, den angeblich Scheckheft-gepflegt Wagen vor Auktionsende persönlich in Augenschein zu nehmen und Probe zu fahren. Nachdem der Kläger das Fahrzeug zunächst gekauft hatte, trat er in der Folge aber vom Vertrag zurück. Er begründete dies mit  einer Vielzahl von Roststellen und Schäden, die erst dann bemerkt habe. Da der Beklagte sich auf die Rückforderung des Kaufpreises nicht einlassen wollte, verlangte der Käufer im Wege der Klage die Erstattung des Kaufpreises. Diese Klage reichte er am Amtsgericht Köln, seinem eigenen Wohnsitz, ein.Das Gericht erklärte sich jedoch für örtlich unzuständig und wies die Klage als unzulässig ab. Mangels gesonderter vertraglicher Vereinbarung oder besonderer Umstände bleibe auch bei einem Online-Vertrag die allgemeine gesetzliche Regelung bestehen. Gerichtsstand sei der Ort, an dem die Rückzahlung des Kaufpreises durchzuführen sei, nämlich der Wohnsitz des verklagten Verkäufers.

Quelle: Urteil des AG Köln vom 05.11.2009 (AZ: 137 C 304/09

EuGH: Nichtigkeit eines Haustürgeschäfts ist vom Gericht von Amts wegen zu beachten

Dienstag, den 23. Februar 2010

In zivilgerichtlichen Verfahren herrscht grundsätzlich die sogenannte Dispositionsmaxime. Dies bedeutet, dass die Parteien die Tatsachen, die für sie im Prozess günstig sein könnten selbst vorbringen müssen. Dieser Grundsatz wurde jetzt hinsichtlich verbraucherrechtlicher Vorschriften vom EuGH durchbrochen.Dem Europäischen Gerichtshof wurde die Frage von einem spanischen Gericht vorgelegt, ob Nichtigkeitsgründe für einen Verbrauchervertrag bei Haustürgeschäften von Amts wegen berücksichtigt werden müssen. Das nationale Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden in dem das klägerische Unternehmen ein Haustürgeschäft mit dem beklagten Verbraucher geschlossen hatte. Dieser weigerte sich den Kaufpreis zu zahlen, versäumte aber sich im Prozess auf die Nichtigkeit des Vertrages zu berufen.

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Online-Shops müssen Energieverbrauchsangaben von Haushaltsgeräten auf Angebotsseite veröffentlichen

Dienstag, den 23. Februar 2010

Nach der EnVKV (Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen) müssen Haushaltsgeräte mit Angaben über den Energieverbrauch gekennzeichnet sein. Für Online- Händler heißt das seit dem Urteil des Oberlandesgericht Dresden vom 24.11.2009 (Az.: 14 U 1393/09) folgendes: Der Energieverbrauch muss auf der Angebotsseite des Haushaltsgeräts angegeben werden.

Das OLG hatte in seinem Urteil die Unterlassungsklage eines Konkurrenten des Online-Shop-Betreibers zu verhandeln. Der beklagte Online-Shop-Betreiber hatte zuvor die Energiekennzeichnung nur auf Unterseiten aufgeführt. Darin sah der Kläger einen Verstoß gegen die EnVKV und somit zugleich einen Wettbewerbsverstoß. Das Gericht gab dem Kläger Recht: Die Energieverbrauchsangabe auf Unterseiten genüge der EnVKV deshalb nicht, weil der Käufer die Information nicht vor Vertragsschluss erlangen würde. Die Angabe müsse somit unmittelbar auf der Angebotsseite neben dem Haushaltsgerät stehen. Darüber hinaus seien Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht auch immer zugleich Wettbewerbsverstöße.