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Abmahnungen der Kanzlei Aumann-Mangels im Auftrag des Verlages Richard Aumann & Co. gegen Händler der Online-Verkaufsplattform buchhandel.de

Dienstag, den 17. August 2010

Die Kanzlei Aumann-Mangels aus Holzminden mahnt in letzter Zeit vermehrt für die Firma „Richard Aumann & Co.“ Buchhändler der Online-Verkaufsplattform buchhandel.de ab. Gegenstand der Abmahnungen sind insbesondere angebliche Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.

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OLG Oldenburg untersagt Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Montag, den 26. Juli 2010

Mit Urteil vom 03.06.2010 (Aktenzeichen: 1 U 6/10) hat das OLG Oldenburg entschieden, dass die Nutzung eines Siegels für Eier unzulässig ist und einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Das Gericht hatte in dem Siegel und dem diesem zugrunde liegenden Kriterienkatalog ein Werben mit Selbstverständlichkeiten erblickt. Hierdurch würden Verbraucher getäuscht, was einen Verstoß gegen § 5 UWG darstelle und daher wettbewerbswidrig sei.
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Die neue Rückgabebelehrung für Online-Händler ab dem 11.06.2010. Kostenloses Muster der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke

Donnerstag, den 10. Juni 2010

Am 11.06.2010 tritt neben der neuen Muster-Widerrufsbelehrung auch das neue Muster für die Rückgabebelehrung in Kraft. Die Verwendung des amtlichen Musters der Rückgabebelehrung wird für Online-Händler sicherer. Denn das neue Muster der Rückgabebelehrung hat nun Gesetzesrang und kann daher nicht - wie es in der Vergangenheit häufig passiert ist - von den Gerichten als fehlerhaft eingestuft werden und somit einen berechtigten Abmahngrund bieten. Insofern ist jedem Online-Händler, der sich für die Verwendung der Rückgabebelehrung entscheidet, zu empfehlen das neue amtliche Muster der Rückgabebelehrung ab dem 11.06.2010 zu verwenden. Den ganzen Beitrag lesen »

Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 in Kraft. Kostenlose Musterbelehrung.

Donnerstag, den 10. Juni 2010

Ab dem 11.06.2010 die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Die Verwendung des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung wird für Online-Händler sicherer. Denn das neue Muster der Widerrufsbelehrung hat nun Gesetzesrang und kann daher nicht - wie es in der Vergangenheit häufig passiert ist - von den Gerichten als fehlerhaft eingestuft werden und somit einen berechtigten Abmahngrund bieten. Insofern ist jedem Online-Händler zu empfehlen die neue Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010 zu verwenden. Den ganzen Beitrag lesen »

Die Dienstleistungsverordnung und ihre rechtlichen Konsequenzen – die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke informiert und berät Sie umfassend, praxisorientiert sowie problembewusst.

Montag, den 17. Mai 2010

Am 18.05.2010 ändert sich mit Inkrafttreten der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) mal wieder Grundlegendes für die Anbieter von Dienstleistungen im Internet. Wie wir bereits vor einigen Tagen an dieser Stelle berichtet haben, birgt die gesetzliche Neuregelung einiges an Brisanz. So lösten derart umfassende Änderungen in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnwellen aus, mit denen diejenigen, die sich zu langsam an die neuen Gegebenheiten angepasst hatten, abgestraft wurden. Die unter anderem auf das Internetrecht sowie den eCommerce spezialisierte Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke bietet im Rahmen einer Online-Beratung Hilfe. Den ganzen Beitrag lesen »

Ab 18.05.2010 tritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Start einer neuen Abmahnwelle befürchtet!

Dienstag, den 11. Mai 2010

Der 18.05.2010 ist ein Tag, den sich die Erbringer von Dienstleistungen, die zugleich auch eine Internetseite betreiben, im Kalender markieren sollten: von diesem Tag an tritt mit der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, oder kurz: DL-InfoV) eine neue gesetzliche Regelung von höchster Brisanz in Kraft. Dienstleister sind danach verpflichtet, ihr Internet-Angebot sowie die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen transparenter zu machen, um so den Verbraucherschutz auf dem Dienstleistungssektor zu stärken. Wie die Neueinführung von ähnlichen Gesetzesneuerungen in der Vergangenheit gezeigt hat, bergen derartige Neuerungen im Internet jedoch zugleich auch immer die Gefahr, dass sie Ausgangspunkt für eine neue Abmahnwelle werden. Den ganzen Beitrag lesen »

Keine Kostenerstattung für zweite Abmahnung – BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung auf!

Freitag, den 23. April 2010

Mit Urteil vom 21.01.2010 (Az. I ZR 47/09) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Möglichkeit, die Kosten einer zweiten Abmahnung vom Abgemahnten ersetzt zu verlangen (BGHZ 52, 393 ff. – Fotowettbewerb), aufgegeben. Das Gericht hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen kann.

Abmahnung durch Verein und durch Rechtsanwalt

Geklagt hatte der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln. Wegen einer wettbewerbswidrigen Werbung für Kräutertee mahnte der die Beklagte ab, ohne dass diese hierauf reagierte. Ebenso blieb eine weitere, diesmal durch die Rechtsanwälte der Klägerin ausgesprochene Abmahnung ohne Erfolg, sodass diese den Klageweg beschritt. Für die eigene Abmahnung verlangte der Verein einen Pauschalbetrag von 181,13 €, die Kosten für die zweite Abmahnung beliefen sich auf 899,14 €.

Keine berechtigte Abmahnung nach UWG

Der BGH lehnte eine Erstattungspflicht der Rechtsanwaltskosten für die zweite Abmahnung in Abkehr seiner in der „Fotowettbewerb-Entscheidung“ von 1969 aufgestellten Grundsätze ab. Berechtigt i.S.d. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG sei lediglich die erste Abmahnung gewesen. Zwar sei auch die weitere Abmahnung begründet gewesen, weil ihr ein Unterlassungsanspruch der Klägerin zu Grunde gelegen habe. Berechtigt sei eine Abmahnung jedoch nur, wenn sie erforderlich sei, um dem Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Nur wenn die Abmahnung diese Funktion erfüllt, handelt es sich um eine berechtigte Abmahnung gemäß Â§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG.

Grundsätzliche Begründung des Kostenanspruchs

Der Kostenerstattungsanspruch rechtfertigt sich daraus, dass die Abmahnung zumindest auch im Interesse des Schuldners liegt. Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, kann eine zweite Abmahnung diese Aufgabe nicht mehr erfüllen.

Zweite Abmahnung keine notwendige Folge der ersten mehr

Dies hat der BGH im Rahmen der Fotowettbewerb-Entscheidung noch anders gesehen und eine zweite (anwaltliche) Abmahnung als notwendige Folge einer ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung eines Wettbewerbsverbandes angesehen. Die nunmehrige Abkehr begründet das Gericht damit, dass die damalige Entscheidung am Anfang einer umfangreichen Rechtsprechung steht, bei der es nicht zuletzt darum geht, eine missbräuchliche Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs sowie eine unbillige Belastung des Schuldners mit Kosten zu vermeiden, die zur Erreichung des Ziels einer Streitbeilegung ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht erforderlich sind.

Besondere Stellung der Wettbewerbsvereine

Wettbewerbsvereine wie der klagende müssten darüber hinaus in der Lage sein, durchschnittlich schwere Abmahnungen selbst auszusprechen. Dies diene dazu, den Anreiz einer durch Kosteninteressen begründeten Abmahntätigkeit eines mit einem Verband zusammenarbeitenden Rechtsanwalts von vornherein zu unterbinden.

Keine Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Letztlich ergebe sich, so der BGH, ein Kostenerstattungsanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag: die zweite Abmahnung entsprach nicht dem Interesse und mutmaßlichen Willen der Beklagten, die bereits durch die erste Abmahnung auf den Wettbewerbsverstoß und auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hingewiesen worden war.

Abmahnung wegen Widerrufsbelehrung nur zum Teil berechtigt: Wer trägt die Kosten? Neues Urteil des OLG Stuttgart

Mittwoch, den 21. April 2010

Dieser Tage gibt es bei regelmäßigen Nutzern von Verkaufsportalen wohl nur noch wenige, die beim Verkauf von Waren im Internet nicht schon einmal ungewollt Bekanntschaft mit einer Abmahnung gemacht haben. Diese sind jedoch in der Regel nicht nur eine Belastung für die Nerven, sondern nicht zuletzt auch für die Brieftasche. Dabei ist auch für rechtliche Laien klar: Ist eine Abmahnung berechtigt, muss der Abgemahnte die Kosten des Anwalts, dessen sich der Abmahner bedient, tragen. Wie hoch fällt jedoch die Kostenerstattung aus, wenn die Abmahnung nur zum Teil berechtigt war? Den ganzen Beitrag lesen »

Widerruf im Onlinehandel: neue gesetzliche Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010! Künftig auch bei ebay Widerrufsrecht auf 14 Tage beschränkbar.

Freitag, den 16. April 2010

Für viele Online-Händler ist sie seit Jahren ein Graus und ihre fehlerhafte Umsetzung schon unzählige Male Gegenstand einer Abmahnung gewesen: die Belehrung über den Widerruf. Selbst amtliche Mustervorlagen konnten letztlich keine Rechtssicherheit für den Verwender herstellen. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber nun abermals tätig geworden. Die ab 11.06.2010 geltende Musterwiderrufsbelehrung hat Gesetzesrang und soll neben einigen Vereinfachungen vor allem Rechtssicherheit mit sich bringen. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnung wegen Buchpreisbindung im Internet – Konsequenzen aus dem Amazon-Urteil für den Online Buchhandel

Donnerstag, den 15. April 2010

Bereits am 29. März 2010 berichteten wir an dieser Stelle über das jüngst durch das Landgericht Hamburg in Sachen „Buchpreisbindung“ ergangene Urteil vom 19.01.2010. Hierin wurde das vor allem für seinen Online Buchhandel bekannte Internetportal Amazon auf Betreiben eines konkurrierenden Onlinebuchhändlers zunächst mit einer Abmahnung belegt und sodann auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Den ganzen Beitrag lesen »