Fa.Telepool, München, lässt durch die Kanzlei „BaumgartenBrandt” den Film „Baby on Board” abmahnen.

28. Juli 2010

Die Kanzlei „BaumgartenBrandt” versendet derzeit gehäuft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Films „Baby on Board”. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Firma Telepool, Sonnenstraße 21, 80331 München.

Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. “BaumgartenBrandt” fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von € 850,00.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

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Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: Allgemein, Internetrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht
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