LG Hamburg „123people.de” darf im Internet verfügbare Fotos veröffentlichen
8. Juli 2010
Das LG Hamburg hat in seinem Urteil vom 16. Juni 2010 (Az.: 325 O 448/09) entschieden, dass die Personensuchmaschine „123people.de” im Internet frei zugängliche Bilder veröffentlichen darf.Die Klägerin ging gegen den Betreiber der Internetadresse „http://www.123people.de/” vor, der im Rahmen seiner Suchergebnisse ein Foto der Klägerin anzeigte, welches zuvor mit Einwilligung der Klägerin auf der Webseite eines Dritten online eingestellt wurde.
Das LG Hamburg wies die Klage ab. Zwar greife das von der Beklagten betriebene Internet-Angebot „123people.de” grundsätzlich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein, gleichwohl fehle es an der erforderlichen Rechtswidrigkeit des Eingriffs.
Aufgrund der Tatsache, dass die Klägerin die Veröffentlichung ihres Fotos auf der Webseite eines Dritten ermöglicht hat, dürfe die Beklagte diesem Verhalten entnehmen, dass die Klägerin mit der Abbildung ihres Fotos in dem auf dem von der Beklagten betriebenen Internet-Angebot einverstanden ist und in dem bei der Bildersuche üblichen Umfang genutzt werden dürfe.
Dafür spreche insbesondere der Umstand, dass die Webseite, auf der das Foto ursprünglich eingestellt worden war, ausdrücklich für Suchmaschinen optimiert wurde und die Klägerin von den technischen Möglichkeiten, ihr Foto von der Anzeige durch Personensuchmaschinen auszunehmen, keinen Gebrauch gemacht hat.
Dabei weisen die Hamburger Richter ausdrücklich auf die entsprechende Anwendung der Grundsätze hin, die der BGH in seiner Entscheidung vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08) für die Nutzung urheberrechtlicher Werke durch Bildersuchmaschinen aufgestellt hat.
Ferner entspricht das Urteil des LG Hamburg dem Urteil des OLG Köln vom 09.02.2010 (Az.: 15 U 107/09), wonach in dem Einstellen eines Fotos in das Nutzerprofil der Internetplattform Facebook durch einen User eine konkludente Einwilligung zu sehen ist, dass nicht nur Facebook das Foto veröffentlichen darf, sondern auch andere Dritte, wie z.B. die Personensuchmaschine „123people.de”.
Quelle: LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2010, 325 O 448/09
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| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke | |
| Kategorie: | Allgemein, Internetrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht | |
| Stichwörter: | , Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Fotos, Internet, Personensuchmaschine |









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