LG Köln: Online-Veröffentlichung von Schuldnerdaten und Vollstreckungstiteln zulässig

22. April 2010

Nach Ansicht des LG Köln können titulierte Forderungen und Daten der dazugehörigen Schuldner auf einer Internet-Handelsplatform für Vollstreckungstitel veröffentlicht werden (Urt. v. 17.03.2010 - Az.: 28 O 612/09).

Ein Schuldner, dessen Vor- und Nachname auf einer Internet-Platform zum Verkauf von Vollstreckungstiteln veröffentlich wurden, klagte gegen den Platform-Betreiber. Er sah in der Namensnennung eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht.

Jedoch ist das Gericht dieser Argumentation nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Durch das Anbieten der Vollstreckungstitel werde lediglich in die Sozialsphäre des Schuldners eingegriffen wobei das dass öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung, das Interesse des Gläubigers an der Realisierung der Forderung sowie das Interesse des Platform-Betreibers überwiegen

Quelle: Landgericht Köln, Urteil v. 17.03.2010, 28 O 612/09

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Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: Allgemein, Internetrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht
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