Achtung: Trittbrettfahrer versendet Abmahnung wegen angeblich illegalem Musiktausch

1. Februar 2010

Unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Neubauer, macht auf der Internetseite http://conlegi.de/?p=1756 darauf aufmerksam, dass man sogar im Abmahngeschäft wegen illegalen Musiktausches mit „Trittbrettfahrern” rechnen muss.

So erhielt jemand ein Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts, der wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abmahnt. Die Kanzlei gibt es wohl tatsächlich, allerdings mit anderer Anschrift und Bankverbindung. Eine Faxnummer ist nicht angegeben. Das Schreiben ähnelt „richtigen” Abmahnungen, ist jedoch gespickt mit Rechtschreibfehlern. Gezahlt werden soll ein „Verwahngeld” (!!!)  in Höhe von € 75,00 zuzüglich anderer Kosten. Die Rechtsanwaltskammer und Staatsanwaltschaft wurden bereits informiert.

Quelle: http://conlegi.de/?p=1756

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Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: Allgemein, Internetrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht
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