Bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe für Verkauf gefälschter Markenware bei eBay

5. November 2009

Bietet jemand auf der Internetplattform eBay gefälschte Markenartikel an, die er als Originalware ausweist, so macht er sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung strafbar. Dies entschied das Landgericht Duisburg mit Urteil vom 10.03.2009 - Az: 34 KLs 41/08 -.Das Gericht verurteilte einen 27-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Angeklagte war spielsüchtig und finanzierte seinen Lebensunterhalt mit aus Straftaten herrührenden Einkünften. Dabei verkaufte er innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren fortgesetzt gefälschte Ware auf eBay. 8000 Käufer wurden so durch den Angeklagten getäuscht.

Das hohe Strafmaß von vier Jahren lässt sich durch die Vorgeschichte des Angeklagten erklären. So ist der 27-jährige Mann mehrfach in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zudem, so das Landgericht Duisburg, wirkt sich die enorm hohe Anzahl derselben Straftaten innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes strafschärfend aus.

Quelle: Urteil des Landgerichts Duisburg vom 10.03.2009 - Az: 34 KLs 41/08 -

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Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: Allgemein, Medien, Entertainment- und Urheberrecht
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